Wer den Führerschein vergessen hat, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Foto: Kzenon/ Shutterstock

Ab April 2025 soll man in Deutschland angeblich ohne Führerschein Auto fahren dürfen – so behaupten es derzeit viele Beiträge in Medien und sozialen Netzwerken. Doch was ist dran an dem Gerücht?

Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt – stimmt das?

In sozialen Medien und WhatsApp-Gruppen kursiert aktuell die Behauptung, ab April sei das Autofahren in Deutschland auch ohne Führerschein erlaubt. Schnell ist dabei der Eindruck entstanden, die Fahrerlaubnis sei künftig überflüssig. Doch so einfach ist es nicht. Tatsächlich startet im April ein Pilotprojekt – aber es betrifft nicht den Führerschein, sondern ein anderes Dokument.

 

Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt: Das steckt wirklich dahinter

Das Gerücht geht auf einen Pilottest des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zurück. Ab April 2025 wird in Deutschland der digitale Fahrzeugschein getestet – nicht der digitale Führerschein. So berichtet es das Ministerium in einem Artikel. Im Rahmen der Testphase können laut heise online rund 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Fahrzeugschein auf dem Smartphone speichern und bei Kontrollen digital vorzeigen (2).

Ein konkreter Starttermin für den Test ist noch nicht bekannt. Die App für den digitalen Fahrzeugschein soll „i-Kfz“ heißen.

Der Führerschein bleibt davon unberührt: Wer Auto fährt, benötigt nach wie vor eine gültige Fahrerlaubnis. Und auch der Führerschein selbst – egal ob in Papierform oder als Scheckkarte – muss weiterhin mitgeführt werden.

Digitaler Führerschein: Das ist geplant

Der digitale Führerschein ist Teil einer umfassenderen Digitalisierungsstrategie, die unter anderem auch auf EU-Ebene vorangetrieben wird. Perspektivisch sollen Führerscheine über die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden – ein einheitliches digitales Ausweisdokument für die gesamte EU. In Deutschland sorgt nun eine Ausnahmeverordnung dafür, dass der digitale Führerschein bereits jetzt in einem Testbetrieb erprobt werden kann. Wer daran teilnimmt, kann bei einer Kontrolle das Smartphone zücken, statt nach dem Führerschein im Portemonnaie zu suchen.

Wie sind die Regeln bislang?

Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 4 Abs. 2 FeV) müssen Autofahrer bei jeder Fahrt ihren Führerschein mitführen. Wer ihn vergisst, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Wer hingegen keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG), die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Begriff „Fahren ohne Führerschein“ wird deshalb häufig missverstanden: Es ist ein Unterschied, ob man das Dokument nicht dabeihat oder überhaupt keine Erlaubnis besitzt, ein Fahrzeug zu führen.

Was gilt ab April für Otto Normalverbraucher?

Für die allermeisten Autofahrer ändert sich ab April 2025 nichts. Die Testphase für den digitalen Fahrzeugschein soll nur eine kleine Gruppe ausgewählter Personen betreffen. Der Führerschein muss weiterhin mitgeführt werden, die Fahrerlaubnis bleibt Pflicht. Erst wenn künftige Gesetzesänderungen greifen, könnte der digitale Führerschein folgen – geplant ist dieser Schritt perspektivisch auf EU-Ebene. Bis dahin gilt: Führerschein nicht vergessen – das Gerücht um ein „führerscheinfreies“ Fahren ist falsch.


Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde nachträglich überarbeitet. In einer früheren Version hieß es fälschlicherweise, dass ab April 2025 der digitale Führerschein getestet werde. Tatsächlich betrifft die Pilotphase jedoch den digitalen Fahrzeugschein. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert und präzisiert.