Mit Kokain im Blut hat sich ein 26-Jähriger in Ludwigsburg hinter das Steuer seines VWs gesetzt. Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Ohne gültige Kennzeichen und Führerschein, dafür aber mit Drogen im Blut war ein VW-Fahrer in Ludwigsburg unterwegs. Dem Mann war offenbar bewusst, dass er sich niemals hinters Steuer hätten setzen dürfen.

Ludwigsburg - Zugedröhnt, ohne Führerschein und ohne gültige Kennzeichen am Auto ist ein 26-Jähriger in Ludwigsburg vor der Polizei getürmt. Der Mann muss sich nun wegen einer ganzen Reihe von Delikten verantworten. Wie die Polizei mitteilt, waren andere Verkehrsteilnehmer am Sonntag gegen 14.15 Uhr in der Breslauer Straße im Ludwigsburger Stadtteil Oßweil auf den VW-Fahrer aufmerksam geworden, weil er in Schlangenlinien gefahren war.

Als der 26-Jährige in der Hohenzollernstraße einen Streifenwagen bemerkte, der nach ihm fahndete, gab er Gas. In der Eisenbahnstraße bog der Mann auf ein Firmengelände ab. Wahrscheinlich wollte er seinen Wagen dort unbemerkt abstellen. Doch eine Streifenwagenbesatzung war ihm auf den Fersen geblieben und erwischte den 26-jährigen Fahrer und seinen 29 Jahre alten Mitfahrer auf dem Grundstück der Firma.

Messer und Medikamente im Auto

Bei der Überprüfung der Polizei stellte sich heraus, dass der 26-Jährige seine Fahrerlaubnis bereits hatte abgeben müssen. Außerdem war sein Auto nicht mehr versichert, die Kennzeichen hatte er unrechtmäßig angebracht. In einem Seitenfach des VWs fanden die Beamten ein Messer sowie ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

Da der VW-Fahrer während der Kontrolle den Eindruck erweckte, er könnte unter Drogen stehen, wurde er zum Polizeirevier Ludwigsburg gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Test schlug positiv auf Kokain an. Im Anschluss wurde der 26-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.

Er muss nun mit einer Anzeige wegen Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.