„Ihr Sohn hat ein Kind totgefahren.“ Der Betrugsversuch eines Schockanrufers fliegt in Sindelfingen auf (Symbolbild). Foto: Eibner-Pressefoto/Fleig / Eibner-Pressefoto

Die Polizei meldet in den letzten Tagen wieder vermehrt Betrugsfälle im Kreis Böblingen. Zuletzt nahmen unbekannte Täter ältere Menschen in Böblingen und Sindelfingen ins Visier – mit unterschiedlichem Ausgang.

Die Polizei meldet zwei Betrugsfälle, in denen ältere Menschen im Kreis Böblingen per Telefon kontaktiert wurden. In einem Fall hatten die Kriminellen Erfolg, in einem anderen vereitelte ein Nachbar die Tat.

In Böblingen erhielt ein 84-Jähriger am Donnerstagnachmittag einen Anruf. Die Person am Telefon überzeugte den Böblinger davon, dass er durch seine Investitionen in Kryptowährung Gewinne erzielt habe. Diese Erträge sollten nun auf sein Konto ausgezahlt werden. Wie die Polizei berichtet, hatte der Senior in der Vergangenheit tatsächlich solche Investitionen getätigt. Deshalb glaubte er dem Anrufer und installierte auf dessen Anweisung hin eine Fernwartungssoftware auf seinem PC.

Betrüger verschafft sich per Software Zugang zum Bankkonto

Über diese Software erlangte der Anrufer Zugriff auf das Konto des 84-Jährigen und führte Überweisungen in Höhe von mehreren Tausend Euro durch. Woraufhin der Senior bei der Polizei Anzeige erstatte.

Ein besseres Ende nahm ein weiterer Betrugsversuch, der sich ebenfalls am Donnerstag in Sindelfingen ereignete. Eine 78-Jährige nahm gegen 10.30 Uhr auf ihrem Festnetztelefon einen Anruf entgegen. Der Anrufer ließ die Frau glauben, sie telefoniere mit ihrem Sohn. Dieser habe ein Kind totgefahren, weshalb ihm nun Haft drohe.

Um eine Inhaftierung abzuwenden, sei eine Kaution in Höhe von mehreren Zehntausend Euro fällig. Die unter Schock stehende Seniorin packte laut Polizei daraufhin Wertgegenstände in eine Tasche, um diese an einen Abholer zu übergeben. Auf dem Weg zur Haustür klingelte die Seniorin bei ihrem 83 Jahre alten Nachbar und erzählte ihm, was passiert war. Dieser erkannte die als „Schockanruf“ bekannte Betrugsmasche und verhinderte dadurch die Übergabe der Wertgegenstände.