Facebook bietet ein neues Feature an, das genauer regelt, was mit dem eigenen Benutzerkonto passiert, wenn man verstirbt. (Symbolfoto) Foto: AP

Facebook bietet ein neues Feature für Gedenk-Konten an. Wenn ein Nutzer verstirbt, kann der Facebook-Account weiterhin bestehen bleiben – jedoch als recht inaktives Konto, das über einen Nachlasskontakt weiterläuft. Das soll sich nun ändern.

Stuttgart - Wenn ein Nutzer verstirbt, bietet Facebook derzeit zwei Optionen für den Account an: Entweder löschen des Profils oder ein vor dem Tod festgelegter Nachlasskontakt kümmert sich um den Gedenk-Account. Auf einem solchen Gedenk-Account kann der Nachlasskontakt weiterhin Freundschaftsanfragen annehmen oder das Profilbild ändern.

In den USA soll nun aber für ein solches Gedenk-Konto ein Feature hinzukommen. Das Magazin „Tech Crunch“ berichtet, dass nun Nachrichten in dem Bereich „Tributes“ hinterlassen werden können. Der Gedenk-Bereich steht extra zur bisherigen Timeline Facebook-Profils. Alle Nachrichten, die nach Einrichtung des Gedenk-Profils gepostet wurden, fließen in diesen Gedenk-Bereich ein. Bisher sind diese Eintragungen – je nach Einstellung des Nutzer-Accounts – in der gewöhnlichen Timeline erschienen.

Mehr Rechte für Nachlasskontakte

Nachlasskontakte haben über dieses Feature auf Facebook mehr Rechte als für den restlichen Account: Sie können unter anderem bestimmen, wer die Gedenk-Postings schreiben und sehen darf. Sie können Personen-Verlinkungen zulassen oder aufheben und das Konto dadurch aktiver mitgestalten. So ist es möglich, auch über den Tod hinaus, ein Facebook-Profil zu haben, das umfangreich betreut wird – und auf dem Freunde und Bekannte dennoch an den Verstorbenen gedenken können.