Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Foto: AFP

Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Das Unternehmen dürfe Daten aus verschiedenen Quellen nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen.

Bonn - Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem „Like“-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde am Donnerstag. Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte - und jahrelang durch die Instanzen geht.

Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.

Facebook kann Beschwerde einlegen

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.

Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - mit dem „Gefällt-mir“-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.

Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung „als Gesamtpaket“ zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.