Wenn Tiere illegal oder nicht artgerecht gehalten werden, schreiten die Behörden ein. Dabei stoßen die Beamten mitunter auch auf exotische Exemplare.
Es gibt fast nichts, was es nicht gibt. Das trifft auch auf private Vorlieben bei der Tierhaltung zu. So tummeln sich in deutschen Haushalten nicht nur Katzen, Hamster, Meerschweinchen und Hunde, sondern auch ausgefallene Reptilien, Spinnen und sogar exotische Säuger. „Die meisten Menschen bringen die Tiere vernünftig unter, halten sie legal und haben sich ein wertvolles Fachwissen angeeignet“, konstatiert Isabel Koch, die in der Stuttgarter Wilhelma für Terrarium, Aquarium und Insektarium zuständig ist. Allerdings gibt es auch schwarze Schafe – was dann die Behörden auf den Plan ruft, die es bei ihren Einsätzen teils mit den schier unglaublichsten Fällen zu tun bekommen.
Manchmal hilft der Zufall weiter
„In der Regel erhalten wir Kenntnis hinsichtlich möglicher entsprechender Taten, wenn Zeugen ein Inserat im Internet entdeckt haben und Anzeige erstatten“, berichtet Yvonne Schächtele, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. „Die sich anschließenden polizeilichen Ermittlungen sind dann darauf ausgerichtet, einen möglichen Tatverdächtigen zu ermitteln“, fügt sie hinzu. Hin und wieder stoße man auch zufällig auf Personen, die es mit den Vorgaben nicht so genau nehmen. Zum Beispiel, wenn dort in einer anderen Angelegenheit eine Durchsuchung angestanden habe. Eine Zunahme an Verstößen im Zusammenhang mit der Haltung von Exoten sei zwar nicht zu beobachten. Die Liste der Fälle, mit denen es die Kollegen von Schächtele zuletzt zu tun hatten, ist dennoch recht umfangreich. Die Polizei wurde wegen Weißbüscheläffchen, einem Brillenkaiman, einem Grünen Leguan, einem Pazifik Waran, einem Nilwaran, Sternschildkröten und Strahlenschildkröten auf den Plan gerufen.
Tiere zeigen schon leichte Verhaltensauffälligkeiten
Die Äffchen gehörten dabei zu jenen Zufallsfunden, auf die Schächtele hingewiesen hat. „Bei einer Wohnungsdurchsuchung, die aufgrund eines anderen Ermittlungsverfahrens durchgeführt wurde, wurde in den Wohnräumen eines Tatverdächtigen in Ludwigsburg zunächst ein kleiner Verschlag in einem der Zimmer entdeckt, der auf eine Tierhaltung schließen ließ“, erklärt die Polizeisprecherin. Auf dem Balkon registrierten die Beamten schließlich eine Art Gehege, in dem zwei Weißbüscheläffchen herumturnten. „Die Haltung wurde als nicht artgerecht eingestuft. Die Tiere schienen bereits leichte Verhaltensauffälligkeiten zu zeigen. Durch das Veterinäramt wurden sie dann beschlagnahmt und einer entsprechend artgerechten Unterbringung zugeführt“, berichtet Schächtele.
Bei Würgeschlangen wird es problematisch
Sofern möglich, würden die beschlagnahmten Zwei-, Vier- oder Noch-mehr-Beiner anschließend in einem Tierheim untergebracht, erklärt Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts. Dabei handele es sich in der Regel um kleine, gängige Reptilienarten. „Größere oder gefährliche Exoten werden an die Auffangstation für Reptilien e. V. München abgegeben. Selten kann an die Wilhelma vermittelt werden, in Privathand findet in der Regel keine Vermittlung statt“, führt er weiter aus. Problematisch werde es dann, wenn die Tiere aufgrund ihrer Größe oder Gefährlichkeit auffällig werden, was zum Beispiel bei Würge- und Giftschlangen oder Waranen passieren könne. „Hier sind ganz besondere Gegebenheiten erforderlich“, betont Fritz, der darauf aufmerksam macht, dass die Missstände bei der Haltung in der Regel nicht auf eine etwaige Böswilligkeit des Halters zurückzuführen seien. Meistens seien die finanziellen Möglichkeiten, mangelnde Sachkunde oder persönliche Schicksale Grund für die Mängel.
Wilhelma führt keine Wartelisten
„Es kommt oft vor, dass Leute überrascht sind, wie groß ihre Vögel, Reptilien oder Fische am Ende geworden sind und damit dann überfordert sind“, ergänzt Isabel Koch. Entsprechend häufig klopfe jemand bei der Wilhelma an, um die Tiere abzugeben. „Wir sind aber kein Auffangbecken für solche Fälle, führen auch keine Wartelisten“, betont die Biologin. Man nehme nur ganz selten von außerhalb ein Tier auf. Das sei im Prinzip nur möglich, wenn ohnehin eine Planstelle frei sei oder sich der Kandidat in eine Gruppe integrieren lassen. „Manchmal funktioniert es auch bei Vogelspinnen, die brauchen nicht so viel Platz“, erklärt Koch. Einrichtungen wie die Auffangstation für Reptilien in München seien aber definitiv die bessere Adresse für Exemplare, die kurzfristig ein neues Zuhause brauchten.
Einen Kaiman im Garten
Die Fachfrau will aber zugleich mit dem weit verbreiteten Vorurteil aufräumen, dass es speziell größeren exotischen Tieren bei privaten Haltern zwangsläufig schlecht gehen muss. „Wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und jemand ein großes Gelände hat und dieses artgerecht ausgestaltet, spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass zum Beispiel jemand einen Kaiman bei sich beherbergt“, sagt Koch.
Was den Tätern blüht
Konsequenzen
Mit welcher Strafe jemand rechnen muss, der Tiere illegal oder nicht artgerecht hält, lässt sich pauschal nicht sagen, betont Yvonne Schächtele, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.
Gesetze
„Je nachdem um welche Art von Tier es sich handelt, welchen Schutzstatus dieses Tier hat und was der Täter genau gemacht hat“, könne eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Tierschutzgesetz vorliegen.