Die Angeklagten sind am Montag verurteilt worden. Foto: James Thew/ Adobe Stock

Weil sie nicht schwanger wurde, schalteten ihr Ehemann und ihre Schwiegereltern einen Hodscha ein. Der angebliche Heiler riet zu einer „Salzwasserkur“. Nun fiel in dem Fall von Exorzismus das Urteil.

Berlin - Nach dem Tod einer 22-Jährigen durch eine „Salzwasserkur zur Teufelsaustreibung“ sind drei Familienmitglieder und ein angeblicher Heiler verurteilt worden. Gegen den Ehemann des Opfers verhängte das Berliner Landgericht am Montag drei Jahre und acht Monate Gefängnis.

Der 36-Jährige und seine mitangeklagten Eltern wurden der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Vorwurf einer „Teufelsaustreibung“ habe sich leider bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin. Wegen Kinderlosigkeit sei der Frau eine Woche lang Salzwasser verabreicht worden.

Wasser mit Kochsalz verabreicht

Die 57-jährige Angeklagte soll für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ihr 59-jähriger Mann erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Im Fall des 50-jährigen Hodschas, also des angeblichen Heilers, entschied das Gericht auf fahrlässige Tötung und verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurde ihm die Zahlung von 1500 Euro auferlegt.

Die drei aus dem Libanon stammenden Familienmitglieder hätten im November 2015 beschlossen, die 22-Jährige wegen Kinderlosigkeit einer religiösen Behandlung zu unterziehen. Auf Rat des angeklagten Hodschas seien ihr über eine Woche hinweg täglich eineinhalb Liter mit Kochsalz angereichertes Wasser verabreicht worden. 

22-Jährige anfangs einverstanden

Bereits nach dem ersten Tag sei die junge Frau erheblich geschwächt gewesen, so das Gericht. Ihr Ehemann und ihre Schwiegereltern hätten erkannt, dass es ihr von Tag zu Tag schlechter ging. „Sie hörten aber nicht auf“, hieß es weiter im Urteil. Die anfängliche Einwilligung der 22-Jährigen, bei der Salzwasserkurz mitzumachen, habe es bereits am zweiten Tag nicht mehr gegeben. 

Gegen Ende des achtmonatigen Prozesses hatten die Angeklagten Geständnisse abgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von bis zu fünf Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Bewährungsstrafen beziehungsweise Freispruch für den Hodscha.

Die Angeklagten - die drei Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft, die der 57-jährigen Frau ist nach ihren Angaben ungeklärt - befanden sich nicht in Untersuchungshaft und bleiben zunächst weiter frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.