Vor der Urteilsverkündung durch das Landgericht Stuttgart wirkte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking angegriffen, nach dem Freispruch machte er den Anklägern Vorwürfe Foto: dpa

Warum die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Revision gegen den Freispruch für den ehemaligen Porsche-Chef zurückzieht

Stuttgart - Die Übernahme von Volkswagen durch Porsche hätte das Husarenstück des damaligen Porsche-Chefs sein können, doch sie endete im Desaster: Porsche verhob sich, VW verleibte sich den Sportwagenhersteller ein – und die Justiz ermittelte jahrelang gegen Wiedeking sowie gegen dessen damaligen Finanzchef Holger Härter. Am heutigen Donnerstag wird die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach Informationen unserer Zeitung nun den endgültigen Schlusstrich unter dieses langwierige Verfahren ziehen und die Revision gegen den Freispruch Wiedekings zurückziehen. Dann ist Wiedeking ein freier Mann, weil der Freispruch rechtskräftig wird und nicht mehr angefochten werden kann.

159 Seiten umfassen die schriftlichen Urteilsgründe, die der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anfang Juli durch das Landgericht zugestellt wurde. Spätestens bis Freitag musste sie darüber entscheiden, ob sie die Revision aufrecht erhält oder nicht – und beim Bundesgerichtshof eine Begründung vorlegt. Offensichtlich überlegten sich die Juristen in der Stuttgarter Neckarstraße ihre Entscheidung reiflich – denn sie nahmen 27 von den 28 Tagen der Frist in Anspruch, die mit der Zustellung der sogenannten schriftlichen Urteilsgründe zu laufen beginnt. Schließlich handelt es sich um eine juristische Frage, die zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung auch eine politische ist: Wie geht man in Stuttgart mit prominenten Angeklagten um?

Gericht rüffelte die Ankläger heftig und wurde seinerseits kritisiert

Nach Ansicht von Frank Maurer, der den monatelangen Strafprozess seinerzeit geleitet hatte, ist die Staatsanwaltschaft mit Wiedeking viel zu hart ins Gericht gegangen. An den Vorwürfen sei „nichts dran. Vorne nicht, hinten nicht und in der Mitte auch nicht“, sagte Maurer gleich zu Beginn der Verhandlung, in der er am 18. März den Freispruch verkündete. Seine zweistündige Urteilsbegründung hört sich fast an, als säße nicht Wiedeking, sondern die Staatsanwaltschaft auf der Anklagebank. Die Ankläger hätten keinen einzigen Zeugen aufbieten können, der ihre Vorwürfe belegt, so der Richter. Stattdessen hätten sie mit „Glaubenssätzen“ gearbeitet. „Überzeugt sein kann man von vielem, eine Verurteilung rechtfertigt das nicht“, sagte Maurer, der seinen Vortrag mit den Worten schließt: „Herr Härter und Herr Wiedeking: Ihnen alles Gute.“

Doch ist die Sachlage wirklich so eindeutig? Gewiss, in dem monatelangen Verfahren, dessen Inhalt 200 Leitz-Ordner füllte, gab es in der Tat keinen Zeugen, der den Vorwurf der Ankläger untermauert hätte, wonach Wiedeking die Anleger über die Absicht getäuscht habe, VW zu beherrschen. Anderseits gab es nach dem Urteil aber auch reichlich Kritik an dem Gericht. Zum einem habe die Schelte die Ankläger teilweise ins Lächerliche gezogen, was eine schlechte Signalwirkung habe, wenn es darum gehe, mögliche Vergehen prominenter Angeklagter zu ahnden. Zum anderen sei es auch dem Gericht selbst anzulasten, wenn die Beweiserhebung so unergiebig gewesen sei. So äußerte der Wirtschaftsstrafrechtler Gerhard Dannecker schon kurz nach dem Freispruch sein Befremden über die Verhandlungsführung. Das Gericht habe sich viel zu stark an den Zeugen orientiert, die fast ausschließlich aus dem Porsche-Lager kommen, hatte Dannecker der „FAZ“ gesagt. Die Nähe der Rechts- und Finanzberater sowie ehemaliger Mitarbeiter von Porsche zu dem Unternehmen sei aber nie groß thematisiert worden, auch seien sie nicht nach möglichen Interessenkonflikten befragt worden. Damit sei man weit hinter dem zurückgeblieben, was man von der gebotenen Aufklärung durch das Gericht hätte erwarten müssen.

Kaum hatte Richter Maurer seinen Vortrag beendet, legte Heiko Wagenpfeil, der Vertreter der Ankläger, Revision gegen das Urteil Revision ein – sehr zum Unwillen der Verteidiger. Einer von ihnen sagte, wenn die Staatsanwaltschaft noch einen Funken Anstand habe, verzichte sie auf die Revision, damit das Verfahren zum Abschluss kommt. Und Wiedeking selbst, der nach der gescheiterten Übernahme von VW durch Porsche und seinem Rücktritt im Jahr 2009 sieben Jahre lang in einer juristischen Ungewissheiten lebte, sagte: „Ich war sieben Jahre unschuldig im Verdacht. Die Vorwürfe waren grotesk. Ich bin froh, dass dieses Kapitel endlich vorbei ist.“

Ankläger halten das Instrument der Revision für nicht wirksam genug

Nun ist es tatsächlich vorbei – einen Tag vor Ende der Frist wird die Staatsanwaltschaft nach Informationen unserer Zeitung ihre Revision am heutigen Donnerstag zurückziehen, die sie nach der Urteilsverkündung zur Wahrung der einwöchigen Frist einlegte. Demnach schätzt sie die Erfolgsaussichten als zu gering ein – allerdings nicht, weil sie ihre damalige Argumentation für falsch hält, sondern weil ihr eine Revision nicht die Mittel an die Hand gibt, ihre Kritik an dem Urteil zu belegen. Denn die Revision bedeutet nicht, dass ein Verfahren noch einmal aufgerollt wird oder Zeugen erneut befragt werden. Das Revisionsgericht – in diesem Fall wäre es der Bundesgerichtshof gewesen – darf sich bei seiner Entscheidung lediglich auf die schriftlichen Urteilsgründe und die Protokolle der Verhandlung stützen, die es auf Schlüssigkeit überprüft.

Es steigt aber nicht erneut in die Beweiserhebung ein, indem es etwa Zeugen erneut vorlädt und deren Aussagen neu bewertet. Eine erneute Beweiserhebung ist zwar in einer Berufung vorgesehen, doch die ist im Strafrecht nur gegen Urteile von Amtsgerichten möglich, nicht aber gegen die von Landgerichten. Diese können lediglich mit dem deutlich schwächeren Instrument der Revision angegriffen werden. Vor dem Hintergrund dieser begrenzten rechtlichen Möglichkeiten sahen die Ankläger offenbar keine großen Erfolgsaussichten mehr, das Urteil anzufechten.