Der frühere Polizeiinspekteur Andreas R. sitzt erneut auf der Anklagebank. Foto: Marijan Murat/dpa

Dreieinhalb Jahre nach seinem Freispruch sitzt der frühere Polizeiinspekteur Andreas R. erneut auf der Anklagebank. Im Stuttgarter Landgericht erinnert vieles an den ersten Prozess.

„Surreal“ komme ihm die Situation vor, sagt Andreas R., bevor er am Dienstagmorgen erneut als Angeklagter das Stuttgarter Landgericht betritt, knapp drei Jahre nach seinem Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung.

 

Wie damals beim ersten Prozess gegen ihn hat der mittlerweile 53-jährige Ex-Polizeiinspekteur seine Frau an seiner Seite. Die beiden werden gleich hart in die Realität zurückgeholt: Sie müssen sich in die lange Schlange der Schaulustigen vor der Sicherheitsschleuse am Eingang einreihen, die Durchsuchung über sich ergehen lassen.

Drinnen im Saal 6 beginnt dann kurz nach neun Uhr der zweite Strafprozess gegen Andreas R., viereinhalb Jahre nach den Vorfällen, die im November 2021 die Polizeiaffäre im Land auslösten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet diesmal: Bestechlichkeit, fußend auf einem heimlich angefertigten Audio-Mitschnitt, in dem Andreas R. der damaligen Nebenklägerin Vorteile bei ihrer Karriere zugesagt haben soll, wenn sie sich mit ihm einlasse.

Das Verfahren beginnt mit einem Déjà-vu

Es ist ein Tag der Déjà-vus. Das Verfahren startet exakt wie der erste Prozess: mit einem Antrag gegen die Zulässigkeit des Verfahrens und massiven Anwürfen der Verteidigung gegen Justiz, Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit.

Es werde ein staatlicher Vernichtungsfeldzug gegen der Ex-Polizeiinspekteur gefahren, der „die soziale Hinrichtung von Andreas R. und die Vernichtung seiner bürgerlichen Existenz zum Ziel“ habe, wie der Dresdner Strafrechtler Endrik Wilhelm aus dem Verteidigungsteam von Andreas R. rund um die Münchner Strafrechtlerin Ricarda Lang in seinem über einstündigen, mehrfach vom Gericht und der Staatsanwaltschaft unterbrochenen, Vortrag ausführt. „Der Angeklagte und seine Familie sind Opfer einer beispiellosen staatlichen Mobbingkampagne und haben Anspruch darauf, dass das hier und heute endet“, o Wilhelm

Als Wilhelm gar von einer „Enthauptung“ seines Mandanten spricht, fällt ihm die Richterin ins Wort, den Antrag darf er dennoch zu Ende führen. Wilhelm mischt Rechtsverweise und Begründungen immer wieder mit der Wiedererzählung der damaligen Verfahrensvorgänge, schweren Anwürfen gegen Justiz und Polizeiführung, gegen Strafverfolgungsbehörden und die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die Andreas R. damals suspendierte und den Fall öffentlich machte.

Anwälte beantragen Einstellung des Verfahrens

Vor allem aber gegen die damalige Nebenklägerin – für die Verteidigung von Andreas R. gehört die heute 37-jährige Polizistin auf die Anklagebank. Am Ende steht der Antrag auf die sofortige Einstellung des Verfahrens, noch bevor die Anklage überhaupt verlesen ist. Auch die zwischenzeitlichen Unmutsäußerungen aus dem gut besetzten Zuhörerraum, es sind teils dieselben Besucher wie 2023, und der scharfe Protest von Verteidigerin Lang – ein Déjà-vu.

Neu ist: Die Verteidigung von Andreas R. zweifelt von dem Hintergrund des Rechtsgrundsatzes „ne bis in idem“ – niemand darf zweimal in derselben Sache strafrechtlich verfolgt werden –die Zulässigkeit des Verfahrens grundsätzlich an. Und darüber hinaus sowieso die Zulässigkeit des zentralen Beweisstücks, auf dem die Anklage fußt – des heimlich angefertigten Mitschnitts des Skype-Telefonats durch die damalige Nebenklägerin.

Die Aufnahme entstand nur wenige Tage nach dem verhängnisvollen Kneipenabend vom November 2021. Für die Verteidigung aber sind Kneipenabend und Skype-Telefonat rechtlich verbunden, eine neue Anklage auf diese Basis, argumentiert Wilhelm, hätte niemals erfolgen dürfen. Die Fülle seiner vorgebrachen Rechtsverweise ist so groß, dass die Vorsitzende Richterin der Strafkammer, Verena Alexander, das Verfahren zunächst für 90 Minuten unterbricht, um dann schließlich die Verhandlung zur weiteren Prüfung des Antrags ganz zu vertagen.

Auch in diesem Prozess ist die Ehefrau von Andreas R. auf Antrag der Verteidigung vom Gericht als dessen Beistand bestellt. Sie sitzt neben ihm auf der Anklagebank. Auf ihrer Handtasche steht auch bei diesem Prozess eine Botschaft: „but god“, zu deutsch ‚aber Gott‘. Ein Begriff, der in christlichen Kreisen für den festen Glauben und die Hoffnung darauf steht, dass in schwierigen oder aussichtslosen Situationen letztlich Gott eine Wendung zum Guten herbeiführt.

Der Prozess wird am 22. Mai fortgesetzt.