Die Abschiebung von Sami A. wird nun überprüft. (Symbolbild) Foto: Adobestock

Sami A. soll Leibgardist Osama bin Ladens gewesen sein. Nun wurde der Tunesier aus Deutschland in sein Heimatland abgeschoben – trotz eines gerichtlichen Verbots. Das soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden.

Gelsenkirchen - Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden.

Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitagabend. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und verletzte grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, teilte das Gericht mit. Die Abschiebung müsse rückgängig gemacht werden.

Klage auf Rückführung eingereicht

Das Gericht hatte bereits am Donnerstagabend entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in seinem Heimatland Folter drohe. Doch der Beschluss wurde erst am Freitagmorgen veröffentlicht, als sich Sami A. schon auf dem Flug in sein Heimatland befand. Die Rechtsanwältin des Tunesiers hatte daher Klage auf Rückführung nach Deutschland eingereicht.