Das mutmaßliche Opfer erschien ganz in Schwarz vor dem Gericht. Foto: dpa

Verteidigung stellt erneut Befangenheitsantrag gegen die Mannheimer Richter.

Mannheim - Vor der Aussage von Jörg Kachelmanns Ex-Geliebter ist im Vergewaltigungsprozess gegen den Fernsehmoderator ein Nervenkrieg entbrannt. Kachelmanns Verteidiger verzögerten die Verhandlung mit einer Reihe von Anträgen zum Verfahren. So musste das Gericht seine Vernehmung des mutmaßlichen Opfers, die für den Vormittag geplant war, verschieben.Dann ließ die Verteidigung die Katze aus dem Sack: Sie stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Mannheimer Landgerichts. Der Angeklagte habe die Besorgnis, dass die Richter ihm und der Aussage der Nebenklägerin „nicht mit der gebotenen Distanz und Unparteilichkeit“ gegenüberträten.

Das mutmaßliche Opfer, eine 37 Jahre alte Radiomoderatorin, beschuldigt Kachelmann, es mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Die Frau, die in den Medien meist „Sabine“ genannt wird, erschien in einem schwarzen Jeansrock und einem schwarzem Oberteil vor Gericht. Um den Hals trug sie ein schwarzes Tuch.

Befragung von "Susanne" hinter verschlossenen Türen

Für die eigentliche Vernehmung der Ex-Freundin soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Der Vorsitzende Richter befragte sie zunächst lediglich nach ihren persönlichen Daten und belehrte sie darüber, dass sie verpflichtet ist, vor Gericht die Wahrheit auszusagen.

Daraufhin beantragte Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock, sie auch über das Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung zu belehren. Demnach dürfen Zeugen die Aussage verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst belasten und möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden. Kachelmanns Verteidigung wittert wohl diese Gefahr, weil „Sabine“ in früheren Vernehmungen die Unwahrheit gesagt habe, und sich deshalb möglicherweise einer Falschaussage schuldig gemacht haben könnte.

Verhandlung mehrmals unterbrochen

Nachdem der Vorsitzende Richter zunächst den Antrag abgelehnt hatte, beantragte Birkenstock einen förmlichen Beschluss. Die Sitzung wurde ein weiteres Mal unterbrochen, nach fast 50-minütiger Beratung lehnte das Gericht den Antrag auf die Belehrung ab. Daraufhin beantragte die Verteidigung eine weitere Unterbrechung von vier Stunden. Birkenstock sagte im Anschluss, man wolle „den Mandanten beraten, ob ein Ablehnungsgesuch gestellt wird“.

Zu Verhandlungsbeginn hatte das Gericht entschieden, dass der von der Verteidigung bestellte rechtsmedizinische Gutachter Bernd Brinkmann ausgeschlossen bleibt. Brinkmann hatte in einer Stellungnahme die These vertreten, das mutmaßliche Opfer habe sich möglicherweise seine Verletzungen selbst zugefügt. Kachelmanns Verteidiger hatten mit einem 21-seitigen Schriftsatz versucht, doch noch die Zulassung Brinkmanns zu erreichen. Brinkmann war vergangene Woche wegen der Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen worden.