Anton Schlecker (73) wurde wegen Bankrotts bestraft, muss aber nicht ins Gefängnis Foto: dpa

Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss muss nicht wegen Bankrotts im Zusammenhang mit der Pleite seines Unternehmens ins Gefängnis. Nach Informationen unserer Zeitung hat neben der Staatsanwaltschaft auch die Verteidigung auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet.

Stuttgart - Freispruch für den Firmengründer, Haftstrafen für seine Kinder: In der Öffentlichkeit hat das Urteil des Landgerichts Stuttgart über die Schlecker-Pleite teilweise Kritik ausgelöst. Nun steht fest, dass Anton Schlecker nach der Pleite seines Drogerie-Imperiums im Jahr 2012 nicht wegen strafbaren Bankrotts ins Gefängnis gehen muss. Neben der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Informationen unserer Zeitung auch Schleckers Verteidiger Norbert Scharf auf eine Revision verzichtet. Damit ist das Urteil gegen Anton Schlecker rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Das Landgericht Stuttgart hatte Schlecker zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen, insgesamt 54 000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, die aus rechtlichen Gründen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Geldstrafe von 360 Tagessätzen entspreche „wertungsmäßig dem zusätzlichen Jahr Freiheitsstrafe, das die Staatsanwaltschaft beantragt hatte“, begründeten die Ankläger ihren Verzicht auf Rechtsmittel. Dass die verkürzte Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird, wirke sich zwar mildernd für Schlecker aus, führe aber „nicht zu einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen Strafe und Schwere der Taten“.

Haftstrafen gegen Schleckers Kinder werden nochmals überprüft

Auch Schleckers Verteidigung verzichtet auf eine Revision, die bis zum gestrigen Montag, 24 Uhr, möglich war. Schlecker war vorgeworfen worden, vor der Insolvenz seiner Drogeriemarktkette Millionen Euro beiseite geschafft und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben.

Mit den Strafen gegen Schleckers Kinder Meike und Lars, die zu 32 und 33 Monaten Gefängnis verurteilt worden waren, wird sich dagegen der Bundesgerichtshof beschäftigen. Deren Anwälte hatten bereits kurz nach dem Urteil Revision eingelegt.