Christian und Bettina Wulff Foto: dapd

Ein wenig kann Christian Wulff aufatmen: Die Staatsanwaltschaft in Hannover will nicht wegen der Hochzeitsreise im Jahr 2008 ermitteln.

Hannover - Punktsieg für den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff: Mit seiner Hochzeitsreise mit Ehefrau Bettina in das italienische Haus eines Versicherungsmanagers im März 2008 hat sich der damalige niedersächsische Ministerpräsident nicht strafbar gemacht. Es gebe „keinen Anlass zur Änderung der bisherigen Einschätzung, nach der keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen“, teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag mit. Seit Mitte Juli hatten die Ermittler geprüft, ob Wulff sich in seiner Amtszeit als niedersächsischer Regierungschef mit dem Urlaub einer Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hatte.

Anlass für die bisherige Vermutung war eine Abstimmung im Bundesrat, bei der Niedersachsen gegen einen eigenen Kabinettsbeschluss stimmte. Hierbei ging es um Vorteile für die Versicherungsbranche. Der Topmanager eines niedersächsischen Versicherungskonzerns hatte Wulff vorher in einem Brief um ein entsprechendes Stimmverhalten gebeten.

Flugkosten selbst gezahlt

„Das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entspricht standortpolitischen Entscheidungen und Vorstellungen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff in anderen Fällen“, heißt es weiter in der vierseitigen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Zudem gebe es mit der „kurz zuvor stattgefundenen Hochzeit einen plausiblen privaten Einladungsanlass“ und die Eheleute Wulff hätten ihre Flugkosten selbst getragen.

Auch die seit Mitte Juni bekannten Vorwürfe zur Verwendung eines Preisgelds in Höhe von 10.000 Euro, das an Wulff geflossen ist, rechtfertigen keinen „Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten“. Wulff war im vergangenen Herbst vom Zentralrat der Juden in Deutschland mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet worden.

Seit dem 17. Februar 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Wulff. Unmittelbar nachdem bekanntgeworden war, dass sie einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt hat, war Wulff nach wochenlangen Vorwürfen von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten. Ungeachtet der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung prüfen die Ermittler weiterhin, ob Wulff sich in drei anderen Fällen der Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hat.

Hintergrund für die in der deutschen Geschichte einmaligen Ermittlungen gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt sind drei Hotelaufenthalte in den Jahren 2007 und 2008, die Wulff in seiner Amtszeit als Ministerpräsident von dem Filmproduzenten David Groenewold angenommen haben soll. Wulff betont, alle Kosten selbst getragen zu haben.