Gestritten wird um knapp 7600 Euro. Foto: dpa

Eine Event-Agentur hat Evelyn Burdecki verklagt. Gestritten wird um 7600 Euro. Nun hat das Gericht entschieden, dass sich beide Partein außergerichtlich einigen sollen.

Düsseldorf - Im Prozess gegen die RTL-„Dschungelkönigin“ Evelyn Burdecki hat das Landgericht Düsseldorf beiden Seiten geraten, sich außergerichtlich zu einigen. Gestritten wird um knapp 7600 Euro Provision, die eine Event-Agentur von der 30-Jährigen für die Vermittlung eines Auftritts in die Show „Promi Big Brother“ fordert. Sie hatte Burdecki deswegen verklagt. Die 30-Jährige behauptete am Donnerstag vor Gericht, zuerst den Vertrag mit der Agentur gekündigt und sich um den Auftritt dann selbst bemüht zu haben.

Streitpunkt ist der Managementvertrag, den sie unterschrieben hatte. Darin wurde eine Provision von 30 Prozent für die Agentur vereinbart sowie eine Klausel, die regelt, wie die Künstlerin Verträge mit Dritten abschließen müsse. Aus Sicht von Burdeckis Anwalt sei die Provision zu hoch und damit sittenwidrig. Außerdem beschränke die Klausel die künstlerische Freiheit. Der Anwalt der Agentur sagte, jetzt, wo Burdecki berühmt sei, meine sie, nicht bezahlen zu müssen. Verträge seien einzuhalten.

Beide Seiten haben vier Wochen Zeit

Nach der Verhandlung erklärte die Künstlerin, sie sei naiv gewesen, als sie den Vertrag unterschrieben habe. Sie hoffe, dass am Ende alle glücklich auseinander gingen. Beide Seiten haben nun vier Wochen Zeit. Kommt keine Einigung zustande, will das Gericht am 29. Mai eine Entscheidung verkünden.

Burdecki hatte im Januar die Dschungel-Show „Ich bin ein Star - holt mich hier raus“ gewonnen. Zuvor war die Düsseldorferin in den TV-Shows „Bachelor“ und „Promi Big Brother“ aufgetreten. Zurzeit ist sie Kandidatin beim RTL-Wettbewerb „Let’s Dance“.