Die Herrenberger Stiftskirche Foto: S/tefanie Schlecht

Die Bezirkssynode des Kirchenbezirks Herrenberg hat den Pfarrplan 2030, der mit weiteren personellen Einschnitten einhergeht, verabschiedet. Demnach werden die Pfarrer künftig auch außerhalb ihrer zugeordneten Gemeinde im Einsatz sein müssen.

Sinkende Zahlen bei den Kirchenmitgliedern, Pfarrermangel und die abnehmende Finanzkraft bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg – dieser Dreiklang an Entwicklungen hat konkrete Auswirkungen auf Gemeindeebene. Unter anderem sollen laut Pfarrplan im Jahr 2030 knapp 30 Prozent der Pfarrstellen wegfallen.

 

Im Kirchenbezirk Herrenberg bedeutet dies, dass die derzeit vorhandenen 21,25 Pfarrstellen innerhalb von sechs Jahren auf 16,5 Stellen eingedampft werden müssen. Dabei werden 13,25 Stellenanteile den Gemeinden innerhalb des Bezirks direkt zugeordnet. Die Pfarrer Michael Lang und Thomas Cornelius sowie der Mötzinger Kirchengemeinderat Carsten Heidenreich brachten am Freitagabend den Mitgliedern der Frühjahrssynode den finalen Vorschlag zur Stellenverteilung innerhalb der drei Distrikte, in die der Bezirk weiter untergliedert ist, näher. Die Mitglieder tragen den Vorschlag, wie die geheime Abstimmung ergab, mit großer Mehrheit mit.

Pfarrer müssen künftig noch stärker den Team-Gedanken leben

Demnach gibt es für Herrenberg und Teilorte 3,75 Pfarrstellen. Den Ammerbuch-Gemeinden werden künftig 1,5 Stellen zugeordnet. Im Oberen Gäu samt Baisingen und Hailfingen kümmern sich vier Pfarrer um die Mitglieder. Für die Gemeinden nördlich von Herrenberg sind fünf Vollzeitstellen vorgesehen. „Vom Jahr 2000 bis 2030 ist die Zahl der Pfarrstellen halbiert“, sagt Thomas Cornelius, der Vertreter des Dekans. „Ich kann nicht mehr verteilen, als ich habe.“ Deshalb, so wurde in der Debatte vor der Abstimmung deutlich, werden die Pfarrer in den einzelnen Distrikten zukünftig noch stärker den Team-Gedanken leben müssen.

Weitere Botschaften: Stellen müssen zunehmend vom Pfarramt, dem sie formell zugeordnet sind, losgelöst betrachtet werden. Ein Pfarrer einer vergleichsweise kleinen Gemeinde wird auch in größeren Nachbargemeinden gefragt sein.

Bei der Frage, welches Pfarrhaus besetzt wird, wenn sich zwei Gemeinden einen Pfarrer teilen, spielt die Attraktivität der Gemeinde zum Beispiel hinsichtlich der Nahversorgung mit Blick auf die Besetzbarkeit der Stelle in Zeiten des Fachkräftemangels eine Rolle und ebenso die Bausubstanz der Gebäude.

Bewegung in der Wiederbesetzung der Dekanstelle

Abgestimmt wurde über eine Pfarrplan-Version, die davon ausging, dass die Stelle des Herrenberger Dekans besetzt ist. Nachdem der bisherige Dekan Eberhard Feucht zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedet wurde, ist das aktuell jedoch nicht der Fall. Wie berichtet hatte das Vorgehen des Oberkirchenrats, den schon weit gediehenen Wiederbesetzungsprozess im Sommer mit Verweis auf gesunkene Mitgliederzahlen und eine dadurch nötige Bezirksfusion kurzfristig zu stoppen, im Kirchenbezirk Herrenberg für viel Unmut gesorgt. Denn ein Fusionsprozess sollte aus Sicht der Synodalen auf Augenhöhe erfolgen – also auch mit einem Dekan an der Spitze ihres Bezirkes. Nicht dass es Veränderungen geben werde, sondern das „Wie“ sei das Problem gewesen, erinnerte Eberhard Wörner, der Vorsitzende der Bezirkssynode, erneut. Nach einem Mediationstreffen Mitte Dezember und zwei weiteren Gesprächsrunden konnten die Synodalen nun zwischen zwei Optionen zur Dekanstellen-Besetzung entscheiden, allerdings ist keine „im klassischen Sinn“, bei der ein Dekan für zehn Jahre gewählt wird.

Aufgrund der kürzeren Zeitschiene hat sich das Gremium mit großer Mehrheit für die ihm eingeräumte Variante entschieden, die bisherige Dekanstelle mit einer „beweglichen Pfarrstelle“ – Arbeitstitel „geschäftsführender Dekanstellvertreter“ – für sechs plus zwei Jahre auszuschreiben. Auch wenn die Entscheidung formal beim Oberkirchenrat liege, sei dem Kirchenbezirk zugesichert worden, dass er nicht nur Vorschläge zur Stellenbesetzung machen darf, sondern auch darüber entscheidet, so Wörner.

Die Alternative wäre gewesen, auf eine Flexibilisierung der Wahlzeit für die Dekane durch die Landessynode im Sommer oder Herbst zu warten. Eine solche Änderung werde derzeit vorbereitet, so Wörner, aber: „Eine „Garantie gibt es nicht.“ Außerdem wäre die Stelle so frühestens im Sommer 2025 wieder besetzt worden.

Die kirchliche Verwaltung in den Bezirken und auf Landesebene

Bezirkssynode
 Die Bezirkssynoden sind die Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung auf Bezirksebene. In der evangelischen Landeskirche in Württemberg werden ihre Mitglieder von den Kirchengemeinderäten des jeweiligen Bezirks gewählt. Die Pfarrer der Gemeinden gehören dazu.

Landessynode
In Württemberg wird die Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Bei ihr liegt unter anderem das Gesetzgebungs- und das Budgetrecht. Dadurch bestimmt sie auch über die Grundlinien des Handelns innerhalb der Landeskirche.

Kirchenbezirk
Das Gebiet des Kirchenbezirks Herrenberg erstreckt sich über den Südwesten des Landkreises Böblingen und umfasst die Kirchengemeinden von Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Herrenberg, Hildrizhausen, Jettingen, Nufringen und Mötzingen. Außerdem gehören mit Breitenholz, Entringen, Reusten und Altingen vier der sechs Ammerbuch-Teilorte sowie die Stadtteile Baisingen und Hailfingen der Stadt Rottenburg am Neckar im Norden des Landkreises Tübingen dazu.