Symbolbild Foto: dapd

Homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen dürfen auch weiterhin nicht mit ihren Partnern im Pfarrhaus leben.

Stuttgart - Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat einen Schlussstrich unter die hitzige Debatte um homosexuelle Pfarrer gezogen. Das Zusammenleben von schwulen und lesbischen Pfarrern und Pfarrerinnen mit ihren Partnern im Pfarrhaus ist weiterhin grundsätzlich untersagt, in Ausnahmefällen aber möglich.

Diese seit elf Jahren geltende Regelung habe auch bislang nicht zu Verwerfungen in den evangelischen Kirchengemeinden geführt, sagte Landesbischof Frank Otfried July am Mittwoch in Stuttgart. Zuvor hatten sich Vertreter von vier unterschiedlichen Fraktionen der Landessynode für das Beibehalten der bisherigen Praxis ausgesprochen.

Paragraf 39 war der Stein des Anstoßes

Damit gilt als sicher, dass die Synode, also das Kirchenparlament, im kommenden Frühjahr das neue Pfarrerdienstrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernimmt. Dieses war der Stein des Anstoßes gewesen. Die Synode der EKD hatte vor einem Jahr das neue Pfarrerdienstrecht beschlossen, das von den 22 Gliedkirchen übernommen werden soll.

Damit wurde auch der Paragraf 39 zur Lebensführung von Pfarrern neu gefasst. Hinter dem darin erweiterten Familienbegriff witterten manche, dass dem gleichgeschlechtlichen Zusammenleben Tür und Tor geöffnet worden sei. Gerade im pietistisch geprägten Württemberg erregte der Passus Empörung; denn die Pietisten legen die Bibel sehr streng aus und bewerten Homosexualität als schöpfungswidrig.

Ausnahmeregelung ist möglich

Nach Angaben der Evangelischen Landeskirche gibt es etwa fünf Fälle in Württemberg, in denen Pfarrer oder andere kirchliche Mitarbeiter mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern zusammenleben. Dies ist derzeit möglich, wenn sowohl ein wiederwählbares Gremium wie der Kirchengemeinderat als auch die Kirchenleitung dafür stimmen.

In den Voten der Fraktionen wurde deutlich, dass sich die Strömungen in der Landeskirche aus sehr unterschiedlichen Richtungen auf den Kompromiss - den Erhalt des Status quo - zubewegt hatten.

Die „Offene Kirche“ plädierte für eine grundsätzlich Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Paare, erklärte sich aber „schweren Herzens“ bereit, an der bisherigen Regelung festzuhalten.

Dagegen stellte die „Lebendige Gemeinde“ die Ehe von Mann und Frau als die grundlegende jüdisch-christliche Ordnung in den Mittelpunkt, an der sich Gesetze und Ordnungen der Kirche zu orientieren haben. Deshalb könne eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft im Pfarrhaus keine kirchlich legitimierte Praxis sein. Ein gewisser Freiraum für Einzelfallentscheidungen werde allerdings gewährt.