In der evangelischen Kirche stehen viele Veränderungen an. Foto: Stefanie Schlecht

Die drei evangelischen Kirchenbezirke im Kreis Böblingen sollen fusionieren. Auf dem Weg dahin sind heikle Fragen bezüglich der Hauptstandorte und der Finanzen zu klären.

Zu den zahlreichen anstehenden Reformen in der evangelischen Kirche gehört, dass sich die drei Kirchenbezirke Böblingen, Herrenberg und Leonberg Anfang 2029 zusammenschließen sollen. Auf allen drei Bezirkssynoden, die darüber abzustimmen hatten, gab es für diesen Plan zuletzt grundsätzlich grünes Licht.

 

Mehr als 100 000 Gemeindeglieder in rund 40 Gemeinden werden so in einem der größten Kirchenbezirke der Landeskirche aufgehen. Der Richtungsbeschluss ist damit gemacht, nun geht es an die Details. Jeder Bezirk verfügt über eine gewisse Grundausstattung an Institutionen, deren Zukunft in nächster Zeit zu klären ist. „Da muss aber nicht in jedem Fall bis zur Fusion eine definitive Veränderung da sein“, erläutert der Böblinger Dekan Markus Frasch.

In Herrenberg ist man schon länger verschnupft

Im Bereich der Kirchenmusik zum Beispiel gibt es je eine Kantorenstelle pro Bezirk. Dies könne wahrscheinlich zunächst so weiter bestehen, „aber auf Dauer wird es nicht bei den drei Stellen bleiben“, so Frasch. Die drei Bezirksjugendwerke wiederum dürfen selbst entscheiden, ob und wann sie fusionieren. In der Erwachsenenbildung hingegen müssen die drei Leitungskreise zusammengelegt werden. Klar ist zudem, dass es bei einer Fusion zu einer personell sehr großen Bezirkssynode kommt. Wie soll das regionale Kirchenparlament in Zukunft aussehen? „Da muss man überlegen, wie man die Synode neu gestaltet“, sagt der Dekan.

Möglichen Zündstoff bietet die Zukunft der Dekanatsämter. Denn die Landeskirche sieht zukünftig nur noch zwei Dekane vor, einen davon in geschäftsführender Funktion. Die Frage ist nur, wo? In Herrenberg ist man schon länger verschnupft, nachdem der Oberkirchenrat die Stelle des Dekans dort 2023 nicht neu besetzen wollte. Im Moment führt Thomas Cornelius als Interimsdekan den Kirchenbezirk Herrenberg an – steht dessen Aus im Rahmen der Fusion demnach fest? „Ich erwarte da noch eine Auseinandersetzung“, sagt Markus Frasch, „die Herrenberger empfinden die Situation im Moment als ungerecht – und das kann ich auch verstehen.“

Von großem Gewicht ist zudem die Frage, wie die Gelder der Landeskirche in Zukunft verteilt werden. „Das lief in den drei Bezirken bislang unterschiedlich“, erläutert Frasch, „das wird ein Stück Arbeit, da eine gute gemeinsame Lösung zu finden.“ All diese Fragen sollen bis Anfang 2028 geklärt sein und in eine neue Satzung fließen, ehe die Gremien der Landeskirche das letzte Wort haben.

Entscheidungshilfe für die Kirchenwahl am Sonntag

Zudem steht am kommenden Sonntag die Kirchenwahl an – die Protestanten in der Landeskirche Württemberg sind alle sechs Jahre zum einen aufgerufen, ihre jeweiligen Kirchengemeinderäte zu bestimmen und zum anderen ihre Vertreter für die 90-köpfige Landessynode (das Landesparlament der evangelischen Kirche) zu wählen.

Im Wahlkreis Böblingen, der sich aus den drei Dekanaten im Landkreis zusammensetzt, bewerben sich vier Pfarrer um zwei Plätze in der Landessynode und sieben Laien um vier Plätze. Als inhaltliche Entscheidungshilfe im Vorfeld dieser Personenwahl empfiehlt Markus Frasch, den neu eingerichteten „Churchomat“. „Da haben eine paar junge Leute aus der Landeskirche ein wirklich hilfreiches Instrument entwickelt“, lobt der Böblinger Dekan.

Zu finden ist das Online-Tool unter www.churchomat.de im Netz.

Synodalwahl

Wahlkreis Böblingen
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind Pfarrer Steffen Tim Hoinkis aus Weil im Schönbuch (Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“); Pfarrer Manuel Spohn aus Darmsheim sowie Marion Blessing und Paul Berger („Kirche für Morgen“); Pfarrer Traugott Meßner aus Holzgerlingen sowie Chris Nathan, Christoph Müller und Ute Mayer („Lebendige Gemeinde“); Pfarrerin Lena Warren aus Flacht sowie Anna Walther und Johannes Söhner („Offene Kirche“).

Stimmen
Im Wahlkreis Böblingen haben Wahlberechtigte zwei Stimmen bei den Theologen und vier Stimmen bei den Laien. Einer Person können maximal zwei Stimmen gegeben werden.