Durch eine Sperrklausel sollen Splitterparteien nicht mehr ins Europarlament können. Foto:  

Vor allem die Bundesregierung hatte darauf gedrängt, dass ein neues EU-Wahlrecht eingeführt wird. Mit der Hürde soll verhindert werden, dass bei der Wahl 2019 Exoten in das Europaparlament einziehen.

Brüssel - Bei der nächsten Europawahl dürfte es in Deutschland wieder eine Sperrklausel geben, die kleine Parteien und Einzelkandidaten am Einzug in die Volksvertretung hindert. Nach Informationen unserer Zeitung haben Belgien und Spanien ihren Widerstand gegen einen Kompromiss für die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei der Wahl im Mai 2019 aufgegeben. Der Kompromiss sieht nun eine Sperrklausel von zwei bis fünf Prozent der Stimmen vor. Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, wie hoch die Hürde ist.

Vor allem Deutschland hatte darauf gedrungen, dass die EU vor der nächsten Wahl ein neues Wahlrecht bekommt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2014 die Sperrklausel von drei Prozent gekippt, die der Bundestag zuvor beschlossen hatte. In der Folge zogen bei der Europawahl wenige Monate später etliche Kandidaten ins EU-Parlament ein, die als Einzelkämpfer wenig Einfluss im Parlamentsbetrieb entfalten können. Etwa der Satiriker und Ex-„Titanic“-Chefredakteur Martin Sonneborn, der 0,6 Prozent der Stimmen bekommen hatte, oder der Rechtsextreme Udo Voigt, der für die NPD 1,0 Prozent der Stimmen holte und seit 2014 in der Volksvertretung sitzt. Aus Deutschland zogen zudem Kandidaten der Freien Wähler, der Tierschutzpartei, der Familienpartei, der Piraten sowie der Ökologisch-Demokratischen Partei ein, die mit einer Sperrklausel chancenlos geblieben wären.

Die Zeit drängt

Die Mitgliedstaaten müssen sich bis zum 26. Mai einigen und das Wahlrecht beschließen. Andernfalls könnte es rechtlich anfechtbar sein. Daher haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entschieden, den Kompromiss in einem schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen. Als kritisch galten zuletzt Belgien, das sich nun enthalten will, sowie Spanien, dem zugesichert wurde, die neue Regelung erst bei der übernächsten Europawahl 2024 anwenden zu müssen. Noch ist die Reform des Wahlrechts aber nicht perfekt. Der Kompromiss hängt jetzt von Italien ab. Dort gibt es aber lediglich noch „technische Schwierigkeiten“, wie es in Brüssel heißt: Da das Land seit den Wahlen im März noch keine geschäftsfähige Regierung hat, soll ein zuständiger Ausschuss im Parlament seine Zustimmung geben. In der Sache stehe Italien hinter dem Kompromiss.

Klar ist: Eine europäische Regelung des Europawahlrechts würde das Bundesverfassungsgericht akzeptieren. Das hatten die Karlsruher Richter bei ihrem Urteil 2014 ausdrücklich festgestellt.

Unter dem Strich betrifft die Frage einer Sperrklausel bei Europawahlen nur Deutschland und Spanien. In kleineren EU-Staaten gibt es faktisch eine Hürde für kleine Parteien. Malta, Zypern und Luxemburg haben als kleinste EU-Länder derzeit sechs Abgeordnete im EU-Parlament. Da bedarf es eines deutlich höheren Anteils als fünf Prozent an Wählerstimmen, um ein Mandat zu erringen. Auch bei Belgien mit 21 Abgeordneten gibt es in der Praxis eine Hürde für Kleinstparteien. Und etliche größere Mitgliedstaaten, in denen eine Sperrklausel faktische Folgen hätte, wie etwa Frankreich und Italien, haben bereits Sperrklauseln bei Europawahlen. Dann bleiben nur noch Spanien, das derzeit 53 Abgeordnete nach Brüssel und Straßburg schickt, und Deutschland mit 96 Sitzen im EU-Parlament. In diesen beiden Ländern gibt es keine Hürde bei Europawahlen.

Der Christdemokrat Caspary lobt die Sperrklausel

Daniel Caspary (CDU), der die deutschen Unionsabgeordneten im Europaparlament führt, begrüßt den Durchbruch: „Wir sehen eine zunehmende Zersplitterung des Europaparlaments. Es gibt immer mehr Fraktionen, außerdem steigt die Zahl von fraktionslosen und damit weniger wirkungsvollen Abgeordneten immer mehr.“

Wie hoch die Sperrklausel letztlich in Deutschland ausfällt, ist dann Sache des Gesetzgebers. Noch haben sich die Regierungsfraktionen nicht auf eine Zahl verständigt. Es gibt dafür zwei Denkschulen: Zum einen könnte eine Fünfprozenthürde vorgeschlagen werden. Diese Sperrklausel galt in Deutschland etwa bei der Europawahl 2009. Denkbar ist aber auch, dass der Bundestag eine niedrigere Hürde durchsetzen will. Damit würde der Bundestag den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, das 2011 und 2014 die Sperrklauseln bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatte.