Sie können am 9. Juni nicht im Wahllokal erscheinen oder wollen aus einem anderen Grund schon jetzt wählen? So geht’s.
Wenn Sie am 9. Juni nicht persönlich ins Wahllokal gehen können und schon jetzt die Parteien für die Europawahl 2024 wählen wollen, können Sie die Briefwahl beantragen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen dann nach Hause zugesendet und können anschließend kostenfrei mit der Post zurückgeschickt werden. Regulär kann die Briefwahl bis zum 7. Juni um 18 Uhr beantragt werden. In nachgewiesenen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer plötzlichen Krankheit, unter Umständen auch bis um 15 Uhr am Wahltag. Die Frist für die Online-Beantragung endet jedoch bereits am 4. Juni.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Sie müssen die Briefwahl entweder online, per Post oder persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Den Antrag für die postalische Beantragung finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Über die weiteren Möglichkeiten zur Beantragung sollten Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde erkundigen. Sobald die Unterlagen da sind, können Sie den Wahlschein ausfüllen und in den roten Umschlag stecken. Diesen können Sie dann kostenfrei per Post abschicken oder persönlich bei der auf dem Umschlag genannten Adresse abgeben. Mit der Post sollten die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesendet werden, damit sie noch rechtzeitig eingehen. Treffen die Unterlagen nicht pünktlich ein, können Sie nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht mehr rechtzeitig erhalten, um sie mit der Post abzuschicken, ist es besser, sie persönlich in den Briefkasten der Adresse, die auf dem roten Umschlag steht, zu werfen.