Auch das nächste Diesel-Fahrverbot müsste umfangreich beschildert werden. Dazu habe man derzeit kein Personal, sagt die Stadt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Vorschlag des Regierungspräsidiums scharf. Die Organisation will Haft für Spitzenpolitiker vom Gericht prüfen lassen.

Stuttgart - Am kommenden Dienstag soll der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderates seine Stellungnahme zur nächsten Stufe des vom Regierungspräsidium (RP) geplanten Dieselfahrverbots abgeben. Sie ist für Euro-5-Diesel vom 1. Juli an in den Innenstadt-Stadtteilen, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen vorgesehen.

Die Verwaltung mit OB Fritz Kuhn (Grüne) an der Spitze fordert Korrekturen, so sollen zum Beispiel Kfz-Werkstätten für die Euro-5-Diesel erreichbar bleiben, was auch die Kfz-Innung will, und es soll die Wirkung von Verlagerungsverkehr untersucht werden. Vor allem aber warnt Kuhn, dass der Zeitplan „ausgesprochen ambitioniert“ sei. Die personellen Ressourcen zur Beschilderung eines zonalen Fahrverbots seien „derzeit ausgeschöpft“.

CDU lehnt weiteres Fahrverbot ab

Die CDU im Rat sieht das von Verwaltungsgerichten für September 2019 verhängte und jüngst angemahnte Fahrverbot als unverhältnismäßig an und will es ablehnen. Man werde den Stickstoffdioxid-Grenzwert auch so erreichen, auch wenn es „möglicherweise etwas länger dauern wird als mit dem zusätzlichen Fahrverbot“. Die Freien Wähler im Rat schlagen, sofern das Fahrverbot nicht abgewehrt werden könne, ein neues Euro-5-Dieselverbot in der gesamten bisherigen Umweltzone vor – aber nur für Fahrer von außerhalb. Stuttgarter Autohalter sollen verschont werden. Die Stadt kann das Verbot nur zur Kenntnis nehmen und Änderungen anregen, es aber nicht verhindern.

DUH wittert politische Absprache

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die auf die Einhaltung des Grenzwertes geklagt und alle bisherigen Verfahren gewonnen hat, nennt die Planung des Regierungspräsidiums „unzureichend und rechtswidrig“. Zonale Fahrverbote seien seit 2018 für das gesamte Stadtgebiet höchstrichterlich festgeschrieben, „es wird weiterhin bewusst und nach Information der DUH aufgrund einer Absprache zwischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seinem Stellvertreter Thomas Strobl gegen das rechtskräftige Urteil verstoßen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Herausnahme von Autos mit Software-Update aus dem Fahrverbot „entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“. Da offenbar auch das höchste jemals in Deutschland verhängte Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro gegen die Regierung nicht wirke, müsse man sich in der nächsten Stufe mit Beugehaft beschäftigten.