Im Schengen-Raum sind systematische Grenzkontrollen unzulässig Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil am Mittwoch klargestellt, dass verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten dürfen.

Luxemburg - Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürfen nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Mittwoch in Luxemburg klargestellt.

Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich gegen eine Polizeikontrolle auf dem Kehler Bahnhofsvorplatz gewehrt.

Der Bahnhof ist nur wenige hundert Meter von der französischen Grenze entfernt. Das Bundespolizeigesetz erlaubt dort verdachtsunabhängige Kontrollen, die im reisefreien Schengen-Raum eigentlich abgeschafft worden sind. Das Amtsgericht wollte nun von den Luxemburger Richtern wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist und damit die Polizeikontrolle des Mannes rechtmäßig war.

Das Urteil findet darauf die Antwort: Zumindest in anderen Vorschriften muss sichergestellt sein, dass die Überprüfungen in der Praxis nicht Grenzkontrollen gleichkommen beziehungsweise keinen systematischen Charakter haben.