Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte wegweisend für den Datenschutz sein Foto: Fotolia

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs werden viele Firmen künftig die Kundendaten im Herkunftsland speichern und verarbeiten, meint Wirtschaftsredakteur Daniel Gräfe. Das stärkt den Datenschutz langfristig.

Dass die USA in puncto Datenschutz kein sicherer Hafen sind, wird niemanden überraschen – das hat spätestens die NSA-Affäre gezeigt. Dennoch ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in seiner Deutlichkeit ein Paukenschlag: Das Abkommen zwischen EU und USA – Safe Harbor genannt – ist ungültig. Damit watschen die Richter auch die Europäische Kommission und die Bundesregierung ab, die die Datenschutzpraxis bisher billigten.

Und dennoch stärkt das Urteil die Verhandlungsposition Deutschlands und der Europäischen Union, wenn es um die Folgeabkommen geht. Denn diese müssen nun neu verhandelt werden und endlich höheren Standards genügen. Dann würde der Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland tatsächlich verbessert. Dann dürften die Kunden künftig mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten erhalten. Und sie hätten mehr Möglichkeiten, ihre Rechte auch einzuklagen.

Kurzfristig ändern wird sich wohl nichts. US-Firmen wie Google oder Amazon werden gegebenenfalls einfach ihre Geschäftsbedingungen ändern, die auf den niedrigeren Datenschutzstandard verweisen. Und die meisten Nutzer werden wohl aus Bequemlichkeit das Übliche tun: die neuen Bedingungen kaum oder ungelesen bestätigen, um nach wie vor vom kostenfreien Service zu profitieren.

In einer Hinsicht könnte das Urteil aber Wegweisendes bewirken: Viele Firmen werden künftig dafür sorgen, dass die Kundendaten im Herkunftsland gespeichert und verarbeitet werden. Das erspart Rechtsstreitigkeiten und ermöglicht mehr Flexibilität. Von dieser Regionalisierung der Datenverarbeitung werden die Verbraucher langfristig am stärksten profitieren.