Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag im Rechtsstreit um dreckige Luft eine Entscheidung gefällt. Foto: dpa/Thomas Frey

Politiker der bayerischen Landesregierung müssen wohl keine Zwangshaft fürchten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die Streitfrage um dreckige Luft in München in Deutschland entschieden werden muss.

Luxemburg - Im Rechtsstreit um dreckige Luft in München müssen Politiker der bayerischen Landesregierung wohl keine Zwangshaft fürchten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, Zwangshaft könne nur verhängt werden, wenn es dafür im deutschen Recht „eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage“ gebe. Nach nationalem Recht dürfte dies kaum möglich sein.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Anordnung von Zwangshaft gegen Amtsträger beantragt, weil die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gerichtliche Vorgaben unter anderem zu Diesel-Fahrverboten im Luftreinhalteplan für München nicht umsetzt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die zuvor bereits verhängten Zwangsgelder wirkungslos blieben.

Bayerische Verwaltungsgerichtshof wendete sich an EuGH

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rief in der Frage den EuGH an. Die Münchner Richter wollten wissen, ob die beantragte Anordnung von Zwangshaft „unionsrechtlich möglich beziehungsweise geboten ist“. Sie verwiesen dabei darauf, dass die Verhängung von Zwangshaft aus innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sei.

Der EuGH verwies aber nun darauf, dass es im innerstaatlichen Recht eine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Zwangshaft geben müsse. Zudem müsse eine solche Maßnahme verhältnismäßig sein. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof müsse jetzt prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt seien.