Die SSB zählt zu den Verkehrsunternehmen, die verflüssigtes Erdgas tanken. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Beratungen im Bundestag zum Gesetz zu Quoten für emissionsfreie Linienbusse gestalten sich schwierig. Offenbar steht viel weniger Geld für eine Verkehrswende zur Verfügung, als bisher geplant.

Brüssel - Die Bundesregierung will offenbar weniger Geld als ursprünglich geplant für die Verkehrswende im ÖPNV bereitstellen. Ursprünglich wollte sie für die Umstellung auf „saubere und emissionsfreie Fahrzeuge“ im ÖPNV bis 2024 ein Förderprogramm mit einem Volumen von 1,75 Milliarden Euro auflegen. Nun soll das Paket nur noch ein Volumen von 1,255 Milliarden Euro haben. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Branche in einer Umfrage eine geringere Bereitschaft zur Investition in die alternativen Antriebe deutlich gemacht hatte, als zunächst erwartet worden war.

 

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Emissionsfrei sind Busse, die elektrisch oder mit Wasserstoff fahren

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Beschaffungsrichtlinie muss bis August in Kraft treten. Es soll regeln, dass bis Ende 2025 45 Prozent der anzuschaffenden Linienbusse nicht mehr nur mit Diesel betrieben werden dürfen. Vielmehr müssen 45 Prozent der neu angeschafften Busse mindestens zur Hälfte „sauber“ und zur anderen Hälfte „emissionsfrei“ sein. Als „sauber“ gelten Fahrzeuge, die mit Gas, synthetischen Kraft- oder nachhaltigen Biokraftstoffen betrieben werden, auch Plug-in-Hybride sind erlaubt. „Emissionsfrei“ sind Busse, die batterieelektrisch, mit Wasserstoff oder Strom aus Oberleitungen fahren.

Im Bundestag zeichnen sich Probleme ab

Der Bundestag beginnt jetzt mit den Beratungen des Gesetzesentwurfes aus dem Verkehrsministerium. Dabei zeichnen sich Probleme ab. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass verflüssigtes Erdgas (GTL) als „sauberer“ Kraftstoff für Dieselmotoren akzeptiert wird. GTL wird etwa bereits heute von den SSB und anderen kommunalen Verkehrsbetrieben getankt. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums (BMU) ist aber die Abgabe von GTL in Reinform an Tankstellen – auch an Betriebstankstellen – nicht zulässig.

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Falls sich daran nichts ändert, würde die Hürde für die Branche zur Erfüllung der Ziele deutlich höher gelegt. Darauf weist der Verband der Baden-Württembergischen Omnibusunternehmer (WBO) in einem Schreiben an Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Staatssekretärin im BMU, hin: Ohne GTL würde die Quote „von zunächst 22,5 Prozent in Ermangelung einer Alternative auf sofort 45 Prozent rein emissionsfreie Antriebe hochgesetzt“, heißt es in dem Brief, der unserer Zeitung vorliegt. „Damit wäre der ländliche Raum endgültig mit der Umsetzung überfordert.“

Bund und Länder schieben sich die Verantwortung zu

Während sich eine Kulisse für die finanzielle Förderung des Umstiegs auf die deutlich teureren alternativen Antriebe durch den Bund noch nicht abzeichnet, schieben sich zudem Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Richtlinie zu. Die Länder haben im Bundesrat gegen die Stimme Baden-Württembergs beschlossen, dass die Bundesregierung eine Branchenvereinbarung in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung anpeilen soll. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat geprüft, ob EU-Recht mit einer Branchenvereinbarung umzusetzen ist, und hat in seiner Stellungnahme keine Bedenken erhoben. Aber: Die Bundesregierung hält davon nichts. Bei einer Branchenvereinbarung fehle es an der „erforderlichen Verbindlichkeit“. Dafür bedürfe es schon eines Bundesgesetzes, heißt es in der Entgegnung durch die Bundesregierung. Dann spielt der Bund den Ländern wieder den Ball zu: „Es bleibt jedoch den Ländern unbenommen, länderübergreifende Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen“, um die Umsetzung der EU-Richtlinie zu gewährleisten.