Mit dem neuen Datenschutz führt Facebook in der EU auch wieder die Gesichtserkennung ein. Foto: dapd

Facebook führt den EU-Datenschutz bereits ab dieser Woche ein. Die Nutzer müssen vor dem Login einige Fragen beantworten. Und stoßen dabei auf Ungereimtheiten.

Stuttgart - Facebook wird den neuen EU-Datenschutz schon vor dem 25. Mai einführen. Das kündigte das Unternehmen in einem Blogeintrag an. Die deutschen Nutzer werden in den kommenden Tagen auf die neuen Einstellungen bei der Facebook-Anmeldung hingewiesen. Was sich jetzt ändert.

Was ist geplant?

Wer sich in den kommenden Tagen bei Facebook anmeldet, muss zuerst einige Formulare ausfüllen, bevor er die Plattform nutzen kann. Dabei müssen die Nutzer festlegen, welche Daten sie weitergeben wollen. Dazu zählen die politische Einstellung, die Religion und der Beziehungsstatus. Facebook weist darauf hin, dass diese Informationen anderen angezeigt werden können, wenn dies der Nutzer erlaubt hat.

Was passiert mit der Gesichtserkennung?

Facebook führt in Europa wieder die Gesichtserkennung ein. Damit können Nutzer in Fotos automatisch markiert werden. Die vergangenen Jahre hatte Facebook auf Druck der EU-Datenschützer diese Funktion entfernt. Jetzt wird die Gesichtserkennung erst freigeschaltet, wenn die Nutzer dem ausdrücklich zustimmen. Auch hierfür erscheint ein Formular. Für Minderjährige bleibt die Gesichtserkennung aber grundsätzlich ausgeschaltet.

Warum ist die Gesichtserkennung umstritten?

Facebook argumentiert selbst, dass Nutzer benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt – also eine Art Kontrollfunktion. Um das für Nutzer zu ermöglichen, müssen alle Bilder gescannt werden. Wer die Funktion nutzt und ein Gesicht markiert, hilft, das Gesichtserkennungsprogramm von Facebook weiter zu verfeinern. Mit der zunehmenden Verbreitung kann Facebook immer mehr Personen direkt erkennen und Beziehungen zu anderen Menschen ableiten.

Was sagt der Datenschutz dazu?

In Deutschland hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Facebook im Blick. „Die Einführung der Gesichtserkennung überrascht angesichts der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung, zumal die Anforderungen gerade gegenüber der Verarbeitung biometrischer Daten deutlich gestiegen sind“, so Caspar. Facebook habe den Datenschutzaufsichtsbehörden bislang keine Informationen erteilt. Man werde das Vorgehen überprüfen.

Was sollen Eltern künftig für ihre Kinder bei Facebook tun?

Facebook wird Eltern von 13- bis 15-jährigen Nutzern einige Einstellungen der Teenager bestätigen lassen, wie etwa Angaben über Religionszugehörigkeit oder politische Meinungen. Die Eltern sollen auch entscheiden, ob ihre Kinder personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen. Wie zuverlässig diese Einwilligung funktioniert, ist noch fraglich.

Was passiert mit der Werbung?

Facebook finanziert sich fast ausschließlich über Werbeeinnahmen. Der Konzern sammelt nicht nur selbst Daten, sondern nutzt auch jene von Vertragspartnern. Nutzt man zum Beispiel den „Like“-Button auf einer fremden Webseite, erfährt auch Facebook, ob dem Nutzer zum Beispiel ein bestimmtes Produkt gefällt. Die Verbraucher können das Datensammeln nicht verhindern, aber angeben, ob die zusätzlichen Daten für Werbeanzeigen auf Facebook verwendet werden. Werbung erhalten sie dennoch – sie ist laut Facebook dann für sie „nur weniger relevant“.

Was plant Facebook noch?

Facebook will den neuen EU-Datenschutz in den kommenden Monaten auch weltweit prinzipiell zum Standard machen. Dazu zählt, dass Informationen über gesammelte Daten transparenter zu handhaben und leichter zu finden sind. Beim Wechsel von Facebook zu einem anderen Anbieter können persönliche Daten wie Fotos oder Kontakte mitgenommen werden. Sollte Facebook oder ein anderes Unternehmen in der EU gegen die Auflagen verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes.