Verkehrssünder, die über die Grenze kommen, haben meist nichts mehr zu befürchten. Foto: dpa

Wer in Amsterdam geblitzt wird, muss seit 2011 damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid zu Hause im Briefkasten landet.Dem Auto Club Europa (ACE) ist die Rechtspraxis bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen in der EU aber noch „zu träge“.

Der Auto Club Europa (ACE) kritisiert die  Rechtspraxis bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen in der EU. Die meisten Ersuchen in Deutschland stellen die Niederlande.

Stuttgart - Wer in Amsterdam geblitzt wird, muss damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid zu Hause im Briefkasten landet. Denn die Zusammenarbeit zwischen dem Centraal Justitieel Incassobureau in Leeuwarden und dem Bundesamt für Justiz klappt gut. 90 Prozent der in Deutschland eingegangenen Vollstreckungsersuchen aus EU-Ländern kommen aus Holland. 2011 wurden insgesamt 2869 Ersuchen gestellt, 2012 bereits 6095 Ersuchen. Überwiegend liegen Tempoüberschreitungen, Park- oder Rotlichtverstöße vor. Doch viele EU-Länder – darunter die Slowakei, Belgien und Dänemark – wenden die Rechtsverordnung gar nicht an. ACE-Verkehrsjurist Volker Lempp: „Die EU-Knöllchen-Vollstreckungspraxis ist sehr träge. Sie bringt für die Abschreckung wenig.“ Kardinalfehler sei: Die eingezogenen Bußgelder fließen nur in die Kasse des Vollstreckungsstaates.

Italien setzt eigene Inkasso-Agenturen ein

Laut Lempp setzt Italien den Verkehrssündern aus anderen Ländern am heftigsten zu, obwohl es das EU-Abkommen noch nicht umgesetzt habe. Dafür treibt eine italienische Inkasso-Agentur die Bußgelder ein. Und die meisten zahlen brav. Lempp: „Die Leute wollen den nächsten Urlaub wieder unbeschwert in Bella Italia verbringen.“ Weigert sich ein Autofahrer, das Bußgeld zu bezahlen, sollte er bei einer erneuten Einreise ins Ausland in der Tat vorsichtig sein. In Italien etwa werden Verkehrsvergehen erst nach fünf Jahren gelöscht. Das Bußgeld verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. In Frankreich kann ein Bußgeld von 90 Euro bereits nach einer Woche um 50 Prozent erhöht werden.

Lempp allerdings gibt eine gewisse Entwarnung: Wenn jemand nicht mehr in das betroffene Land einreise oder dort in keine Kontrolle komme und darauf vertraue, „dass die Sache im Sand verläuft“, sei „die Wahrscheinlichkeit groß, dass nicht weiterverfolgt wird“. Den Behörden sei der bürokratische Aufwand in der Regel zu groß.