Die EU will bis 2030 Treibhausgase um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 drücken. Nun hat sie ihre Gesetzesvorschläge präsentiert. Was dies bedeutet.
Brüssel - Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid soll bis 2030 um 55 Prozent niedriger liegen als 1990. Vorher galt die Marke von minus 40 Prozent. Jetzt kommt die EU-Kommission mit dem Drehbuch für ihre Klimapolitik. Das Paket heißt „Fit für 55“. Was auf Verbraucher und Unternehmen zukommt.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Ministerin geißelt EU-Pläne zu Atomkraft
Saubere Autos
2021 darf ein Neuwagen im Schnitt noch 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen. Bis 2030 muss der Spritverbrauch eines Neuwagens noch einmal um 55 Prozent sinken auf dann durchschnittlich 42,75 Gramm. Das entspricht bei einem Diesel einem Verbrauch von 1,6 Liter auf 100 Kilometern. Lieferwagen müssen den Ausstoß bis 2030 um 50 Prozent senken. Verfehlen die Hersteller die Ziele, drohen Geldbußen. Zudem darf 2035 die Flotte eines Herstellers unter dem Strich kein CO2 mehr ausstoßen. Das ist kein förmliches Verbot des Verbrennungsmotors. Die Produktion eines Verbrennungsmotors, der mit synthetischen Kraftstoffen oder grünem Wasserstoff betrieben wird, bleibt auch nach 2035 erlaubt. Ein verbindliches Zwischenziel im Jahr 2025 gibt es nicht.
Europa soll elektrisch fahren
Um die CO2-Flottenziele zu erreichen, müssten 65 Prozent der neu zugelassenen PKW im Jahr 2030 vollelektrische Autos, Plug-In-Hybride oder Fahrzeuge mit Brennstoffzelle sein. Wenn der Anteil der emissionsfreien Neufahrzeuge 2030 EU-weit nur 50 Prozent beträgt, müssten nach Zahlen des Branchenverbandes VDA nahezu alle Neuwagen des Jahres 2030 in Deutschland emissionsfrei oder emissionsarm unterwegs sein. Dreiviertel aller Neuwagen in Deutschland müssten die Kategorie erfüllen, wenn im Rest Europas 2030 ein Anteil von 60 Prozent der Neuwagen E-Autos, extern-aufladbare Verbrenner mit E-Motor oder Brennstoffzellen sind. Bis 2050 sollen 95 Prozent der fossilen Verbrenner verschwinden.
Netz mit alternativen Tankstellen
Die Mitgliedstaaten werden ab 2025 verpflichtet, ein tragfähiges Netz an Ladepunkten und Tankstellen mit nachhaltigen Treibstoffen aufzubauen. Die Vorgaben richten sich zum einen nach der Zahl der Autos mit alternativen Antrieben im jeweiligen Land. Je nach der Zahl vollelektrischer sowie extern aufladbarer Fahrzeuge im Land muss eine bestimmte Anzahl an öffentlichen Ladepunkten sowie eine bestimmte Ladekapazität vorgehalten werden. Ähnliches gilt für Wasserstoff-Tankstellen. Im Fernlastverkehr wird Wasserstoff eine große Chance eingeräumt. Zum anderen muss das Netz dicht geknüpft sein. Ladepunkte und H-Tankstellen dürfen an den Hauptverbindungsrouten nicht weiter als 60 Kilometer auseinanderliegen. Derzeit gibt es EU-weit nur 226 000 öffentliche Ladepunkte für E-Autos und 105 Wasserstoff-Tankstellen für eine Flotte von 2000 Fahrzeugen mit Brennstoffzelle.
Flugzeuge und Schiffe sauberer unterwegs
Nachhaltig produzierte Kraftstoffe sollen fossiles Flugbenzin und Schiffsdiesel verdrängen. Beim Flugverkehr soll Kerosin, das einen hohen Anteil synthetischer Kraftstoffe enthält, bis 2030 Pflicht werden. Eine Umgehung dieser Vorschrift soll verhindert werden: Alle Flugzeuge, die auf einem EU-Flughafen starten wollen, müssen nachweisen, dass sie mit nachhaltigem Kerosin unterwegs sind – unabhängig davon, ob sie auf EU-Territorium tanken oder nicht. Schiffe müssen sparsamer werden, 2050 soll der Treibstoff von Schiffen zu 80 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen. Zugleich werden Steuerprivilegien für fossiles Kerosin und Schiffsdiesel ab 2023 abgeschmolzen. Kerosin und Schiffsdiesel werden damit teurer. Steuern auf Strom sowie nachhaltig hergestellte Kraftstoffe wie etwa synthetische Kraftstoffe werden für zehn Jahre nahezu auf Null gesetzt. Dies ist ein Anreiz, um im Verkehrssektor auf CO2-arme und -freie Energie umzusteigen. Ein Systemwechsel wird bei den Mindeststeuern auf Energieträgern vollzogen: Bislang beziehen sich die Steuern auf das Volumen, künftig wird der Energieträger je nach Energiegehalt besteuert.
Marktwirtschaft und Grenzausgleich
Der Handel mit Zertifikaten, die das Emittieren von jeweils einer Tonne CO2 erlauben (ETS), ist bereits ein erprobtes marktwirtschaftliches Instrument, um die Klimaziele einzuhalten. Es gibt ihn bisher für die Energieerzeugung, die Industrie und die Luftfahrt. In diesen Bereichen wird der ETS verschärft. Das heißt, die im Markt befindlichen Zertifikate werden Jahr für Jahr verknappt, damit die Unternehmen in energiesparende Technologien investieren. Es wird ein zweiter ETS für Verkehr und Gebäude aufgebaut, der ab 2026 greifen soll. Der Autofahrer und Hausbesitzer werden mittelbar beteiligt. Die Energieunternehmen müssen die höheren Kosten für fossile Treibstoffe zahlen und geben sie an Autofahrer und Gebäudebesitzer weiter. Um Wettbewerbsnachteile für die energieintensiven Branchen bei Geschäften außerhalb der EU zu verhindern, wird ein Ausgleich für die höheren CO2-Abgaben an der EU-Außengrenze eingeführt. Ab 2026 müssen Unternehmen aus Drittländern CO2-Abgaben leisten, wenn sie Waren in die EU einführen. Dies gilt zunächst nur für vier Produkte: Stahl und Aluminium, Dünger, Zement und Strom.
Auch Mitgliedstaaten müssen mithelfen
Straßenverkehr, Entsorgung, kleine Industrien, Gebäude und die Landwirtschaft verursachen rund 60 Prozent der Klimagase. Diese Bereiche sind bisher nicht in den Emissionshandel (ETS) eingebunden. Obwohl Verkehr und Gebäude nun einbezogen werden, sind weiterhin Maßnahmen wie CO2-Flotten- oder Sanierungsziele für Gebäude nötig. Sie werden von den Mitgliedstaaten durchgeführt und fallen im EU-Jargon in die Kategorie Lastenteilung. Die Ziele der Lastenteilung werden jetzt verschärft: Bis 2030 müssen alle Mitgliedstaaten über die Lastenteilung insgesamt dafür sorgen, dass 40 Prozent weniger Energie verbraucht wird als 2005 (Zahlen für das übliche Referenzjahr 1990 gibt es nicht). Damit steigen die Ambitionen um elf Prozentpunkte. Reiche EU-Staaten müssen größere Lasten schultern als arme: Deutschland musste bislang über die Lastenteilung knapp 40 Prozent Emissionen einsparen, nun liegt die Latte bei 50 Prozent.
Bedürftige bekommen Geld aus dem Sozialfonds
70 Milliarden Euro stellt die Kommission den Mitgliedstaaten für sieben Jahre zur Verfügung, um „Energiearmut“ zu bekämpfen. Bürger, die sich den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität sowie die Isolierung ihrer Häuser nicht leisten können, sollen finanziell unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Programme gegen Energiearmut mindestens zur Hälfte kofinanzieren. Die Mittel stammen aus den Einnahmen der EU aus dem neu einzuführenden System für den Handel mit Verschmutzungsrechten (ETS) im Bereich Verkehr und Gebäude. Ein Viertel der Emissionshandelserlöse sind für den Sozialfonds gedacht, 75 Prozent gehen wie bislang direkt an die Mitgliedstaaten.
Wie es mit Fit for 55 weitergeht
Wie bei allen Vorschlägen der Kommission gilt auch hier: Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Gremium, dem Ministerrat, und das Europaparlament zustimmen. In vielen Bereichen, etwa Ausbau der Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe, ist mit heftigem Widerstand der Mitgliedstaaten zu rechnen. In anderen Punkten, etwa bei den Flottenzielen für Autobauern, wird das Parlament auf weiteren Verschärfungen bestehen. Erst legen Europaparlament und die Mitgliedstaaten jeweils ihre Positionen fest. Danach suchen die Verhandlungsführer beider Seiten einen Kompromiss. Es wird mindestens zwei Jahre dauern, bis jedes Gesetz endgültig steht.