Die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Foto: dpa

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg hat dagegen geklagt, der Europäischen Zentralbank zu unterstehen. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage nun abgewiesen.

Frankfurt - Die staatliche Förderbank Baden-Württembergs entkommt der direkten Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) nicht. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies am Dienstag eine Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ab.

Sie untersteht als „bedeutendes Kreditinstitut“ mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro direkt der Aufsicht der EZB. Die L-Bank wollte aber lieber von der deutschen Finanzaufsicht BaFin überwacht werden. Wegen ihres geringen Risikoprofils sei das ausreichend, um die Finanzstabilität zu gewährleisten, hatte die Staatsbank argumentiert.

Darauf komme es aber nicht an, befanden die Luxemburger Richter. Eine Ausnahme von der Zuordnung, die sich vor allem an der Bilanzsumme orientiert, sei nur dann möglich, wenn eine Bank von den nationalen Aufsehern besser beaufsichtigt werden könnte als von der EZB. Das hatte die L-Bank aber nicht ins Feld geführt. Zudem überwachten die nationalen Behörden kleinere Banken nicht autonom, die EZB habe die Aufsicht über diese nur delegiert.