Das Ceta-Abkommen ist umstritten. Foto: dpa

Das EU-Abkommen mit Kanada ist umstritten, noch mehr, seit die EU-Kommission keinen Grund für eine Beteiligung der nationalen Parlamente sieht. Die Bundesregierung will den Bundestag beteiligen, vom Bundesrat ist nicht die Rede. Die Länder wollen das ändern.

Berlin - Auf den ersten Blick ist es eine knifflige Frage für Juristen, die beim zweiten Hinschauen dafür umso mehr politischen Sprengstoff birgt: Handelt es sich beim EU-Freihandelsvertrag mit Kanada, abgekürzt Ceta, um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“, dem neben den europäischen Institutionen auch alle Parlamente in den 28 Mitgliedstaaten zustimmen müssen? Oder reicht es, wenn die zuständigen Minister in Brüssel und anschließend die Europaabgeordneten ihren Segen geben? In Zeiten, da mit dem Argument fehlender demokratischer Kontrolle der Gemeinschaft Austrittsreferenden gewonnen werden, gewinnt die Frage noch zusätzliche Brisanz.

Die Meinungen gehen auseinander, es ist sogar ein regelrechter Streit entbrannt: Der Rechtsdienst der EU-Kommission vertritt die Ansicht, ein „EU only“-Abkommen ausgehandelt zu haben, das dementsprechend auch nicht der Zustimmung nationaler Abgeordneter bedürfe. Die Brüsseler Behörde, die ihre Haltung am kommenden Dienstag offiziell machen will, beruft sich dabei vor allem auf Artikel 207 der europäischen Verträge, in denen die Handelspolitik zur alleinigen Zuständigkeit der EU erklärt worden ist. Nachdem Kommissionschef Jean-Claude Juncker nun aber diese Auffassung vorab publik gemacht hat, hagelt es Kritik. Als „unglaublich töricht“ bezeichnete Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch die Kommissionsposition. „Für die Bundesregierung ist klar, dass Ceta ein gemischtes Abkommen ist“, heißt es nun in seinem Haus, „weil es auch Teile in mitgliedstaatlicher Zuständigkeit regelt.“ In einem Rechtsgutachten, das der Bielefelder Professor Franz C. Mayer für das Wirtschaftsministerium erstellt hat, werden als nationale Zuständigkeiten und damit als „Auslöser für ein gemischtes Abkommen“ beispielsweise Vereinbarungen mit Kanada zum Investitionsschutz, zum Verkehr, zum Arbeitsschutz oder zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen genannt.

Merkel hat eine Beteiligung des Bundestages zugesagt

Die Bundesregierung will sich im Oktober, wenn die Ministerentscheidung frühestens ansteht, dafür einsetzen, dass eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten der Kommissionseinschätzung widerspricht. Aber auch für den als unwahrscheinlich geltenden Fall, dass dies nicht gelingen oder kein einstimmiger Beschluss zustande kommen sollte, mit dem die Regierungen Ceta selbst zum gemischten Abkommen erklären könnten, hat SPD-Chef Gabriel bereits klargestellt, im Brüsseler Ministerrat Ceta keinesfalls zustimmen zu wollen, „ohne vorher das Votum des deutschen Bundestages dafür bekommen zu haben“. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ebenfalls eine Beteiligung des Bundestages zugesagt. Vom Bundesrat ist dabei jedoch nicht die Rede gewesen. Die Länderkammer könnte leer ausgehen, wenn es nur darum ginge, dass der Minister mit politischer Rückendeckung für sein Abstimmungsverhalten nach Brüssel reist. Das wollen viele so jedoch nicht schlucken – speziell Grüne und Linke, die gegen das Abkommen kämpfen und im Bundesrat wegen ihrer zahlreichen Regierungsbeteiligungen auf Länderebene über den entsprechenden Einfluss verfügen, Ceta zu Fall zu bringen.

„Nur eine echte Beratung und Abstimmung in Bundestag und Bundesrat kann eine angemessene Beurteilung des Abkommens ermöglichen“, sagt die Grünen-Bundeschefin Simone Peter gegenüber dieser Zeitung: „Ein Meinungsbild des Parlaments, wie es Kanzlerin Merkel vorschwebt, reicht dabei bei weitem nicht aus.“

Für Baden-Württemberg hatte schon die alte grün-rote Landesregierung eine Mitsprache gefordert. „Ich gehe davon aus, dass es zur Ratifikation des Abkommens auch einer Zustimmung des Bundesrates bedarf“, sagte der damalige Europaminister Peter Friedrich bereits Anfang vergangenen Jahres: „Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass wir Ceta auch ganz speziell mit der Länderbrille auf Herz und Nieren prüfen.“ An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert: Die grün-schwarze Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für transparente Freihandelsabkommen ausgesprochen. Eine Mitwirkung im Bundesrat gehört dazu.