Wie viel soll der Verbraucher wissen? Wenn es um Gen-Pollen in Honig geht, hängt die EU die Messlatte tief. Eine Informationspflicht soll es auch künftig nicht geben.
Wie viel soll der Verbraucher wissen? Wenn es um Gen-Pollen in Honig geht, hängt die EU die Messlatte tief. Eine Informationspflicht soll es auch künftig nicht geben.
Brüssel - Honig darf auch künftig Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten - ohne dass dies auf der Packung vermerkt ist. Das haben die EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel endgültig beschlossen.
Die EU wertet Pollen damit als natürlichen Bestandteil von Honig und nicht als Zutat, die extra gekennzeichnet werden muss. Dies gilt auch für Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen.
Die Klarstellung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2011 nötig geworden. Die Richter hatten entschieden, dass Honig auch mit kleinsten Spuren von Genpflanzen zugelassen werden muss. Sonst dürfe der Honig nicht in die Ladenregale. Darauf reagiert die EU nun.
Die Grünen kritisieren, dass Deutschland der Regelung zustimmt
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisierte, dass Deutschland der Regelung zustimmte. „Damit tritt die Bundesregierung erneut den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Imkerinnen und Imker mit Füßen“, erklärte Ebner.
Die fachlich nicht zuständigen Handelsminister hatten grünes Licht gegeben. Dies ist nicht ungewöhnlich, da es um eine formale Bestätigung eines zuvor von den Fachkollegen ausgehandelten Kompromisses ging. Zuvor hatte das EU-Parlament bereits zugestimmt.
Die EU-Richtlinie tritt in den nächsten Wochen in Kraft, danach haben die 28 EU-Staaten ein Jahr Zeit zur Übertragung in nationales Recht.