Geflüchtete aus der Ukraine – hier am Bahnhof in Berlin Foto: dpa/Paul Zinken

Wie steht es um Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine? Die Stadt Stuttgart musste zunächst verneinen, ihr waren die Hände gebunden. Doch jetzt hat Brüssel den Weg freigemacht.

Stuttgart/Brüssel - Im Stuttgarter Sozialamt reagierte man im ersten Moment „schockiert“; es hatte keine Handhabe, Sozialleistungen an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer auszuzahlen. Erste Anfragen waren bereits eingegangen, doch die Rechtsgrundlage fehlte.

Als Voraussetzung galt bisher, dass Geflüchtete, die nach dem Königsberger Schlüssel auf die Länder verteilt werden, von der Landesaufnahmestelle kommen. Im Fall der Menschen aus der Ukraine, die nach dem russischen Überfall Hals über Kopf ihr Land verlassen, ist dieses Verfahren obsolet. Es braucht eine andere Grundlage. Diese wurde jetzt mit der am Donnerstag in Brüssel beschlossenen sogenannten Massenzustromrichtlinie gefunden. Sie beinhaltet, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr erhalten; er kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Ein Asylverfahren ist damit nicht nötig.

Der Beschluss wird an diesem Freitag veröffentlicht

Zugleich beinhaltet die Massenzustromrichtlinie, die zum ersten Mal überhaupt greift, den Anspruch auf Sozialleistungen. Das baden-württembergische Justizministerium teilte dazu am Donnerstagabend auf Anfrage mit: Die finale Version des Beschlusses werde an diesem Freitag veröffentlicht. Es sei jedoch davon auszugehen, „dass Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“.