Für Richard Garbas ist die Gesetzeslage nicht nachzuvollziehen. Foto:  

Der Esslinger Richard Garbas sucht verzweifelt seinen Sohn, für den er das alleinige Sorgerecht hat. Ob er gefunden wird, bleibt ob der Gesetzeslage wohl dem Zufall überlassen.

Es sind Worte der Ohnmacht: „Niemand weiß, wie es einem Vater geht, der sein Kind vermisst, aber keinen interessiert es“, sagt Richard Garbas aus Esslingen.

 

Im August vergangenen Jahres gewinnt der 50-Jährige den Prozess um das alleinige Sorgerecht für seinen elfjährigen Sohn. Der zieht aber nie beim Vater ein, da sich die Mutter mit dem Jungen aus dem Staub macht. Gut ein halbes Jahr später wird nach einem Gespräch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg klar: Ob Yannick gefunden wird, wird dem Zufall geschuldet sein, weil die Gesetzeslage nur wenig Handlungsspielräume lässt.

Mutter zieht mit Yannick von Esslingen nach Niedersachsen

Die Vorgeschichte ist kompliziert. Anfangs leben Richard Garbas, seine Partnerin und der gemeinsame Sohn in Esslingen. Es stellt sich laut Garbas jedoch heraus, dass die Mutter in mehrere Betrugsfälle verwickelt ist. Das Paar trennt sich, die Mutter zieht mit dem Sohn mehrmals um, der letzte bekannte Wohnort der beiden ist in Niedersachsen.


Wer hat das Sorgerecht für Yannick?

Nach gegenseitigen Beschuldigungen stellt das Amtsgericht Vechta fest, dass die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater unter anderem wegen der kriminellen Vorgeschichte der Mutter „zum Wohl von Yannick zwingend erforderlich“ ist. Der Mutter wird in dem gerichtlichen Beschluss „Empathiearmut“ attestiert und, dass es ihr zukünftig nicht gelingen wird, „das kriminelle und dissoziale Verhalten zu unterlassen“.

Beispielsweise wurde sie vom Amtsgericht Esslingen im April 2024 wegen 13-facher Untreue, fünffacher Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu kommen Fälle, bei der die Frau versucht haben soll, Häuser zu kaufen, die sie nicht bezahlen konnte. Das geht aus dem Beschluss des Amtsgerichts Vechta hervor.

Wer Yannick sieht, kann sich bei der Polizei melden. Foto: privat

Tauziehen um das Kind

Nach dem Urteil soll Yannick vorerst in eine pädagogische Einrichtung gebracht werden, wo der Kontakt zum Vater wieder hergestellt werden soll. Denn: „Nachdem er zunächst über guten Kontakt zu beiden Elternteilen verfügt hat, fühlt er sich mittlerweile offensichtlich derart belastet, dass er sich nur auf die Seite der Mutter gestellt hat und den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen hat“, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Haftbefehl für die Mutter kann nicht ausgestellt werden

Zwei Tage vor der geplanten Unterbringung in eine pädagogischen Einrichtung ist die Mutter laut Garbas jedoch abgetaucht. Für eine Darstellung ihrer Sichtweise der Sachlage gegenüber unserer Zeitung ist sie dementsprechend nicht kontaktierbar.

„Ich habe Angst davor, dass ich irgendwann ein kaputtes Kind zurückbekomme.“

Richard Garbas, Vater des verschwundenen Yannick

Juristische Laien vermuten jetzt sicher, dass die Frau in solch einem Fall doch per Haftbefehl gesucht werden müsste, wenn das Gericht festgestellt hat, dass hier eine potenzielle Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das verneint eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Rechtslage bei Kindesentziehung

Die Gesetzeslage gebe das nicht her, da rechtlich kein dringender Tatverdacht bestehe, der Grundlage für einen Haftbefehl sei. Voraussetzung wäre laut Strafgesetzbuch, dass die Mutter Yannick mit „Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List“ dazu gebracht hat, mit ihr mitzugehen.

Davon könne man aber nicht ausgehen. Dass die Mutter kein Sorgerecht mehr hat, spiele hierbei ebenfalls keine Rolle, da im Strafgesetzbuch stehe, dass eine Entziehung von Minderjährigen nur vorliege, wenn dem Vormund das Kind von einer Person vorenthalten wird, „ohne dessen Angehöriger zu sein“. Das heißt: Selbst ohne Sorgerecht trifft das auf die leibliche Mutter nicht zu.

Vater kann Gesetzeslage nicht akzeptieren

Was passiert also? „Da der Aufenthalt der Beschuldigten unbekannt ist, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. In den „behördlichen Systemen“ – also beispielsweise der Polizeidatenbank – sei ein Suchvermerk hinterlegt. Falls man die Mutter bei einer zufälligen Polizeikontrolle antreffen würde, könnte sie jedoch nicht festgehalten werden, da kein Haftbefehl vorliege. Lediglich der Wohnort dürfte notiert und an die Ermittler weitergegeben werden.

Wo ist das Kind – in Deutschland oder im Ausland?

Anders liege der Fall, wenn sich herausstellen würde, dass sich Yannick im Ausland aufhält. Dies wäre ein Grund, einen Haftbefehl zu erlassen. Für den Vater ist die Gesetzeslage nicht nachvollziehbar: „Für die Kindesentführung können sie keinen Haftbefehl ausstellen, weil sie nicht wissen, dass sie im Ausland ist. Es spricht aber nichts dafür, dass sie noch im Land ist“, sagt Garbas.

Ein Indiz sei für ihn, dass Yannick im schulpflichtigen Alter sei. Wäre er in Deutschland, wäre er bei einer Schule angemeldet worden. „Es tut sich nichts. Es wird darauf gewartet, dass sie sich irgendwo zeigt. Das wird erst passieren, wenn sie was Kriminelles betreibt.“

Er habe darüber nachgedacht, einen privaten Ermittler einzuschalten, aber ob der hohen Tagessätze sei das finanziell nicht möglich. „Irgendwas muss ich machen. Ich habe Angst davor, dass ich irgendwann ein kaputtes Kind zurückbekomme.“