Der Esslinger Bahnhofsplatz mit dem Zentralen Omnibusbahnhof gilt als Brennpunkt. Weil es dort immer wieder zu alkoholbedingten Straftaten und Vergehen kommt, galt seit 2018 von April bis Oktober nachmittags, abends und bis 1 Uhr früh ein befristetes Alkoholverbot. Das soll nun verlängert und auf März und November ausgedehnt werden.
Esslingen - Ein Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn keiner die anderen absichtlich belästigt oder schädigt. Vieles sollte selbstverständlich sein, doch wenn Dinge aus dem Ruder laufen, müssen die Regeln schriftlich fixiert werden. Was erlaubt ist und was nicht, hat die Stadt Esslingen in ihrer „Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“ und in einer „Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport- und Grillplätze“ festgelegt. Vor knapp drei Jahren hatte der Gemeinderat beide Papiere abgesegnet. Nun war es an der Zeit, sie auf den Prüfstand zu stellen. Die wichtigsten Ergebnisse einer Beratung im Verwaltungsausschuss: Das Alkoholverbot im Bereich von Bahnhofsplatz und Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB) bleibt und soll künftig von Anfang März bis Mitte November gelten. Auf Spielplätzen soll ein Rauchverbot verfügt werden. Dagegen soll bis zum Alter von 14 Jahren das Radeln auf Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeiten erlaubt sein. Das letzte Wort hat nun der Gemeinderat.
Handlungsbedarf am Brennpunkt
Seit Frühjahr 2018 gilt das Alkoholverbot für Bahnhofsplatz und ZOB. Da die Regelung zunächst auf drei Jahre befristet wurde, muss sie nun in der überarbeiteten Polizeiverordnung verlängert werden. An Argumenten mangelte es dem Ordnungsamtschef Jochen Schilling nicht: Er verweist auf die hohe Anzahl der Straftaten, die in diesem Bereich oft unter Alkoholeinfluss begangen würden: Im Jahr 2019 registrierte das Polizeirevier Esslingen im Bereich des ZOB 388 „polizeiliche Sachverhalte“. In 170 Fällen gab es Strafanzeigen, bei den übrigen 218 Einsätzen mussten die Beamten Streitigkeiten schlichten oder volltrunkene Personen in Gewahrsam nehmen. „Tatsächlich dürfte der Anteil der alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten deutlich höher liegen, wenn man etwa die 368 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die der Kommunale Ordnungsdienst in 2019 veranlasst hat, berücksichtigt“, heißt es im städtischen Ordnungsamt.
Das Polizeigesetz des Landes sieht bei mehr als 100 Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Jahr einen Brennpunkt, der besondere Maßnahmen rechtfertigt. Die hat die Stadt ergriffen, als sie im März 2018 festlegte, dass im Bereich von ZOB und Bahnhofsplatz von April bis Oktober in der Zeit von mittags 12 bis nachts um 1 Uhr das Konsumieren alkoholischer Getränke verboten ist. Nach den bisherigen Erfahrungen will die Stadt das Verbot beibehalten und auf März und November ausdehnen, „da auch in diesen Monaten ein verstärkter Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, vor allem in Bahnhofsnähe, beobachtet werden musste, ohne dass eine Ahndung möglich war“. Die Zeiten bleiben unverändert, da Straftaten verstärkt nachmittags, abends und in den frühen Nachtstunden registriert wurden.
Rauchverbot auf Spielplätzen
Die Allermeisten im Verwaltungsausschuss hätten nichts gegen ein ganzjähriges Alkoholverbot in diesem Bereich. Doch dafür sieht Ordnungsamtschef Jochen Schilling nicht die nötigen rechtlichen Spielräume: „Bei Alkoholverboten im öffentlichen Raum stellt sich immer die Frage der Verhältnismäßigkeit.“ Christa Müller (SPD) brachte eine Ausdehnung des Geltungsbereichs zum Beispiel in Richtung Bahnhofsparkhaus ins Gespräch – wobei sie nicht verhehlte: „Das Alkoholproblem wird dadurch nicht gelöst, sondern verlagert.“ Das sieht auch Martin Auerbach (Linke) so: „Manche Menschen würden gerne ihren Alkohol im eigenen Wohnzimmer trinken – nur haben sie leider keines. Wenn man sie mit horrenden Bußgeldern belegt, vergrößert man nur ihre Probleme.“
Einhellige Zustimmung fand im Verwaltungsausschuss der Vorschlag, in der „Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport- und Grillplätze“ aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen explizit ein Rauchverbot auf Spielplätzen festzuschreiben, Verstöße sollen künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Begründung der Stadtverwaltung: „Das Rauchen stellt nicht nur eine Gesundheitsgefahr – auch durch Passivrauchen – dar. Es besteht vor allem bei Kleinkindern durch die herumliegenden Kippen eine erhebliche Gesundheitsgefahr, schlimmstenfalls bis zum Tod, wenn Zigarettenkippen von Kindern in den Mund genommen werden, da sie hochtoxisch sind.“
Radfahrverbot auf Schulhöfen findet keine Zustimmung
Carmen Tittel (Grüne) fand es nicht sonderlich erstrebenswert, dass Erwachsene Kindern auf Spielplätzen „etwas vorrauchen“, Jörg Zoller (Freie Wähler) signalisierte ebenfalls Zustimmung. Und Christa Müller (SPD) erinnerte daran, dass ihre Fraktion ein Rauchverbot auf Spielplätzen vor Jahren schon gefordert habe, was die Verwaltung wegen fehlender Rechtssicherheit jedoch abgelehnt habe: „Schön, dass man nun doch einen Weg gefunden hat.“ Jörn Lingnau (CDU) begrüßte das Rauchverbot ebenfalls, gab jedoch zu bedenken: „Wenn man das nicht kontrolliert und Verstöße nicht sanktioniert, bringt das nichts.“
Während die weiteren Korrekturen in beiden Regelwerken bestehende Vorschriften präzisierten, sahen die Ratsmitglieder in einem Punkt Korrekturbedarf: Ein Radfahrverbot auf Schulhöfen, die außerhalb des Schulbetriebs als öffentliche Spielplätze gelten, fand keine Zustimmung. „Kinder ab zehn Jahren dürfen nicht mehr auf dem Gehweg fahren“, gab Carmen Tittel zu bedenken. „Auf Schulhöfen können sie außerhalb der Unterrichtszeiten gefahrlos fahren. Das sollten wir ermöglichen.“ Deshalb regte Tittel an, das Radeln dort anders als auf regulären Spielplätzen sogar bis 14 Jahre zu erlauben. Nachdem auch die anderen Fraktionen Zustimmung signalisierten, soll dieser Passus vor der Abstimmung im Gemeinderat geändert werden.