In einer Sondersitzung hat der Esslinger Gemeinderat den Zeitplan für die OB-Wahl im Juli festgelegt. Foto: Roberto Bulgrin

Die Esslingerinnen und Esslinger werden am 11. Juli über die Nachfolge ihres langjährigen Oberbürgermeisters Jürgen Zieger entscheiden. In einer Sondersitzung hat der Gemeinderat nun die Ausschreibung der Stelle beschlossen und den Wahltermin auf den 11. Juli festgelegt.

Esslingen - Es gibt Entscheidungen, die können weit über Jahr und Tag hinaus wirken. Die Wahl eines Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin ist so eine. Mit seiner Ankündigung, Ende September bereits ein Jahr vor Ablauf seiner regulären Amtszeit vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, hat der Esslinger Rathaus-Chef Jürgen Zieger Gemeinderat und Stadtverwaltung für alle überraschend in Zugzwang gebracht. Denn das Prozedere, wie die Nachfolge zu regeln ist, ist in der Gemeindeordnung klar geregelt – einschließlich der Fristen, die bei der Neubesetzung der Spitzenposition zu beachten sind. Deshalb hatte der Esslinger Gemeinderat nur geringe Spielräume, als es nun galt, den Oberbürgermeister-Posten neu auszuschreiben und den Wahltag festzulegen. Entsprechend rasch fiel die Entscheidung, als sich der Gemeinderat am Mittwochabend zu einer Sondersitzung traf, um den weiteren Gang der Handlung festzulegen.

Vorgaben

Es ist gerade in Coronazeiten nicht leicht, einen OB-Wahlkampf zu stemmen. Deshalb gab es zunächst auch Stimmen, die für einen etwas späteren Wahltermin plädierten – zumal auch die Sommerferien eine Rolle spielen. Doch in Paragraf 47 der Gemeindeordnung sind die möglichen Optionen für einen Wahltermin klar geregelt: „Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand oder Verabschiedung infolge Erreichens der Altersgrenze notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle, in anderen Fällen spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen. (...) Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben.“ Deshalb ist es nicht weiter überraschend, dass der Gemeinderat die Terminplanung für die OB-Wahl 2021 in einer gerade mal fünfminütigen Sondersitzung abgesegnet hat.

Wahltermin

Die Esslingerinnen und Esslinger werden am Sonntag, 11. Juli, an die Wahlurnen gerufen. Sollte ein zweiter Wahlgang nötig werden, ist dieser für Sonntag, 25. Juli, angesetzt.

Bewerbung

Für die verschiedenen politischen Lager gilt es nun, Kandidatinnen und Kandidaten ausfindig zu machen. Derzeit laufen hinter den Kulissen intensive Gespräche – mit möglichen Bewerberinnen und Bewerbern, aber auch zwischen einzelnen Fraktionen, die darüber nachdenken, ob und wie sich Kräfte bündeln lassen könnten. Die förmliche Stellenausschreibung für die Spitzenposition im Rathaus wird am 30. April im Staatsanzeiger und in der Eßlinger Zeitung veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung und endet am Montag, 14. Juni, um 18 Uhr. Gibt es einen zweiten Wahlgang, beginnt die Bewerbungsfrist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen am Tag nach dem ersten Wahltermin. Sie endet am Mittwoch, 14. Juli, um 18 Uhr.

Kandidatenvorstellung

Den Termin für die offizielle Präsentation der Bewerberinnen und Bewerber hat der Gemeinderat festgelegt: Geplant ist eine öffentliche Versammlung am Dienstag, 29. Juni, im Großen Saal des Neckar Forums. Wie die Veranstaltung genau ablaufen kann, hängt von der aktuellen Coronalage ab.

Kosten

Weil die vorgezogene OB-Wahl im städtischen Haushalt für dieses Jahr nicht eingeplant war, müssen die Kosten von 220 000 Euro nachträglich im Etat untergebracht werden. Die nötigen Gelder sollen durch Einsparungen an anderer Stelle freigemacht werden.