Wohnungen sollen nur zum Wohnen genutzt werden: In Esslingen soll ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt werden. Foto: Roberto Bulgrin

Die Stadt Esslingen hat einen Satzungsentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot vorgelegt. Damit könnten Leerstand oder nicht genehmigte Umnutzung von Wohnungen künftig sanktioniert werden. Über den Effekt dieser Maßnahme tun sich zwischen den Lagern der Gemeinderatsfraktionen tiefe Gräben auf.

Es ist fast eineinhalb Jahre her, dass der Esslinger Gemeinderat am 20. Dezember 2021 mit den Stimmen der Grünen, der Linken, der SPD und FÜR beschlossen hatte, dass die Verwaltung eine Satzung für ein Zweckentfremdungsverbot vorlegen muss. Aus ihrer Sicht ist es ein geeignetes Mittel, um Leerstand und nicht genehmigte Ferienwohnungen in den Griff zu bekommen. Kommen so tatsächlich mehr Wohnungen auf den Markt? Darüber wurde bereits in der Vergangenheit lange, heftig und sehr grundsätzlich diskutiert. Fakt ist, dass es in Esslingen an Wohnraum mangelt, was sich auch darin niederschlägt, dass hier die Mietpreisbremse greift. Die rechtliche Voraussetzung, um ein solches Verbot überhaupt einführen zu können, ist also gegeben. Die Situation dürfte sich sogar weiter verschlechtern. Bis zum Jahr 2030 könnte es laut Stadt ein Defizit von 2371 Wohnungen geben – der Zuzug sei da noch gar nicht eingerechnet.