Eine Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat einen Drogenhändler zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat einen 44-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann unter anderem in Asylunterkünften im großen Stil Marihuana und Kokain verkauft hat.

Esslingen - Ein 44-Jähriger muss wegen des gewerbsmäßigen Handelns mit Marihuana und Kokain in nicht geringer Menge für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Außerdem wird der selbst drogenabhängige Dealer aus Esslingen in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Die 17. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Mann im ersten Halbjahr 2018 unter anderem in Asylunterkünften in Wernau und in Esslingen-Zell Kunden kiloweise mit Marihuana und grammweise mit Kokain beliefert hat.

Für die Kammer stand außer Frage, dass der 44-Jährige – wie in der Anklageschrift vermerkt – „gewinnbringend und gewerbsmäßig“ gehandelt hat. Denn bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren neben Drogen und diversen Rauschgiftutensilien fast 45 000 Euro gefunden worden. Zudem bewahrte er einen geladenen Schreckschussrevolver in der Nähe seines Rauschgiftverstecks auf, mit dem er laut der Staatsanwaltschaft seine Marihuana- und Kokainvorräte habe „sichern“ wollen.

Zeitweise habe der Angeklagte in seiner Esslinger Wohnung rund 100 Kilogramm Marihuana und ein Kilogramm Kokain „gebunkert“, hatte ein in Thüringen verhafteter und inzwischen verurteilter Mann, der zeitweise gemeinsam mit dem Angeklagten verwerfliche Geschäfte gemacht hatte, bei einer polizeilichen Vernehmung ausgesagt.

Ein Polizeibeamter im Zeugenstand war überzeugt, dass sich der Mittäter mit der für den ehemaligen Komplizen belastenden Aussage keinen Vorteil habe verschaffen wollen. Vielmehr habe er dem 44-Jährigen „das Leben retten“ wollen. Denn dieser sei durch die eigene Drogenabhängigkeit psychisch und physisch in einem „schlechten Zustand“ gewesen.