Ein langer Kampf: Der Paragraf 175 kriminalisierte mehr als 100 Jahre lang Homosexualität. Auch in Esslingen wurden Menschen verfolgt – doch hier gab es Widerstand.
Man kann ihnen ihre Übelkeit nicht verdenken: Auf einem Plakat sind fünf würgende junge Männer zu sehen. Einst hing es bundesweit aus. Darauf sind auch zwei Esslinger zu sehen. Warum ihnen schlecht ist?
Es ist Mitte der 80er-Jahre, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gilt seit mehr als 30 Jahren. Sie beginnt mit den Worten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Gleichzeitig gilt aber ein noch älteres Gesetz, das mit dem Schutz der Würde aller Menschen nicht so richtig zusammenpasst: „Der Paragraf 175 StGB, der die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlung von Männern unter Strafe stellt“, wie Christiane Benecke erklärt.
Sie ist Mitarbeiterin der Städtischen Museen Esslingen. Die jungen Männer auf dem Plakat zeigen, dass sie dieses Gesetz zum Kotzen finden: „Jeder übergibt sich beim Hundertfünfundsiebzig“, steht darauf geschrieben. Seit Dienstag, 2. Mai, stellt das Stadtmuseum „Gelbes Haus“ am Hafenmarkt dieses zeitgeschichtliche Dokument des Kampfs um Gleichberechtigung aus.
Früh regte sich Widerstand gegen den Paragrafen 175
Und die Geschichte dieses Kampfs ist lang: Bereits im Jahr 1871 ist der Paragraf in Kraft getreten. „Der ‚Homosexuellenparagraf’ galt noch bis 1994. Erst dann wurde er endgültig abgeschafft“, erklärt Benecke. Über die 123 Jahre, in denen er gegolten habe, sei er unterschiedlich ausgelegt worden, „führte jedoch in allen Fällen zu Verfolgung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Leid.“
Widerstand regte sich früh. Bereits 1897, zu Zeiten des Kaiserreichs, hätten Magnus Hirschfeld und seine Mitstreiter in Berlin die weltweit erste Homosexuellengruppe gegründet: das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee. Sie wollten darüber aufklären, dass Menschen, die von der gesellschaftlichen oder vom Gesetzgeber vorgegebenen sexuellen Norm abweichen,„nicht bessere und nicht schlechtere Menschen [sind] wie andere“, wie sie in ihrem „Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen“ geschrieben haben. Bereits damals erreichte das Thema auch nachweislich Esslingen. Drei Esslinger unterzeichneten laut Benecke eine Petition des Komitees, die eine Abänderung des Paragrafen 175 zum Ziel hatte.
Esslinger erhält nach NS-Verfolgung keine Entschädigung
Ein kurz aufloderndes Flämmchen der Freiheit in den 1920er-Jahren wurde schnell erstickt, als die Nationalsozialisten die Macht ergriffen hatten. „Homosexualität war für diese mit einer ‚arischen Herrenrasse’ unvereinbar – gleichwohl auch führende Parteimitglieder und Funktionsträger homosexuell waren“, erzählt Benecke. Mindestens 53 000 Personen seien bis 1945 nach diesem Paragrafen von der NS-Justiz verurteilt worden. „Die Zahl der wegen des Paragrafen 175 inhaftierten KZ-Häftlinge wird auf etwa 10 000 geschätzt; viele wurden ermordet“, sagt die Museumsmitarbeiterin.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges war es mit der Verfolgung aber nicht vorbei – das Gesetz galt auch in der Bundesrepublik weiterhin. Mit schlimmen Folgen für die Opfer des NS-Regimes: „In der Bundesrepublik wurde der Paragraf 175 – im Gegensatz zur DDR – in seiner verschärften Fassung von 1935 beibehalten. Wer aufgrund homosexueller Handlungen im NS verfolgt wurde, hatte deshalb in der Bundesrepublik keinen Anspruch auf Haftentschädigung und wurde nicht als Opfer des Faschismus anerkannt“, erklärt Benecke.
Auch hier gebe es einen Fall aus Esslingen: Der Antrag auf Entschädigung des Esslingers Karl Z. sei abgelehnt worden. Er habe mehrere Konzentrationslager und den Todesmarsch überlebt, aber nach damaliger Rechtsauffassung war es „nach Paragraf 175 und 175a eine zu Recht erfolgte Ahndung krimineller Handlungen und keine politische Verfolgung“, wie Benecke erklärt.
Esslinger gestalten das ikonische Plakat mit
Aber der Widerstand wuchs in den folgenden Jahren. In Esslingen sei 1986 beispielsweise die „rosa zwiebel“ ins Leben gerufen worden. Mit dabei: Zwei Esslinger, die in der Schneiderei der Württembergischen Landesbühne gearbeitet hätten. „Sie waren an der Entstehung des bundesweit bekannten Plakats beteiligt“, sagt Benecke.
Beide seien darauf auch zu sehen. „Die Fotografie und die Gestaltung des ikonischen Plakatmotivs stammt von Frank Hoyer und Günther Dworek, ebenfalls aus Esslingen beziehungsweise Tübingen.“ Trotzdem dauerte es noch mehrere Jahre, bis im Jahr 1994 der sogenannte Homosexuellenparagraf selbst Geschichte wurde.
Objekt des Monats
Exponat
Unter dem Titel „Historische Schätze“ zeigen die Städtischen Museen Esslingen Objekte und Neuerwerbungen. Zudem werden Schätze aus dem Fundus des Stadtarchivs und des Esslinger Geschichts- und Altertumsvereins präsentiert. Die Objekte sind vom ersten Dienstag des Monats an im Gelben Haus am Hafenmarkt zu sehen. Mehr unter: www.museen.esslingen.de
Zeitzeugen gesucht
Das Team des Stadtmuseums im Gelben Haus bereitet derzeit eine Ausstellung über das „Queere Esslingen“ vor. Dafür sucht es noch Zeitzeuginnen oder Zeitzeugen sowie Exponate. Wer Interesse hat, das Projekt zu unterstützen, kann sich bei Christiane Benecke per E-Mail: christiane.benecke@esslingen.de oder telefonisch unter: 0711 / 35 12 32 28 melden.