In Esslingen hat der Prozess gegen den Unfallfahrer von Esslingen-Weil begonnen. Wie kann es sein, dass der Mann noch seinen Führerschein hat?
Laut Anklage soll dem Autofahrer ein fataler Fahrfehler unterlaufen sein, der eine Mutter und ihre zwei Söhne in Esslingen das Leben kostete. Dass der 55-Jährige dennoch Auto fahren darf, löste bei den Hinterbliebenen der Unfallopfer und einigen Prozessbeobachtern Unverständnis aus. „Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung lagen keine Voraussetzungen für den vorläufigen Entzug der Fahrererlaubnis vor“, sagt Pressestaatsanwältin Stefanie Ruben von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Sie nimmt Bezug auf das Strafgesetzbuch.
In Paragraf 69 stehen die Fälle, in denen regelmäßig davon ausgegangen wird, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Das sind unter anderem Alkohol, Drogen, illegale Autorennen oder Unfallflucht. Auf den 55-Jährigen habe dies nicht zugetroffen. Das müsse aber nicht so bleiben, so Ruben. Tauchen neue Erkenntnisse auf, sei ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis auch während des Verfahrens jederzeit möglich, betont die Pressestaatsanwältin. Mit dem Urteil kann die Fahrerlaubnis dann endgültig eingezogen werden. Die Sperrfrist für die Wiedererlangung beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In seltenen Fällen kann auch eine lebenslange Fahrerlaubnissperre verhängt werden.
Großer Andrang im Esslinger Amtsgerich
Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie muss später neu beantragt werden. Davon zu unterscheiden sind Fahrverbote, wie sie etwa bei Rotlichtverstößen oder Überschreiten der Promillegrenze verhängt werden. Hier muss wortwörtlich der Führerschein – Karte oder der Papierausweis – abgegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbots bekommt man den Führerschein zurück.
Der Prozess muss nun klären, wie es zu dem tödlichen Unfall im Stadtteil Weil kam und in welcher Weise der Autofahrer sich schuldig gemacht hat. Die Staatsanwältin wirft ihm unter anderem fahrlässige Tötung in drei Fällen vor. Das Verfahren gegen den 55-jährigen Stuttgarter hatte am Dienstag unter großem öffentlichem Interesse und mit Sicherheitsauflagen vor dem Esslinger Amtsgericht begonnen. Besucher sollten ihre Taschen abgeben und mussten sich abtasten lassen.
War der Angeklagte ein Trinker oder nüchtern?
Beim Prozessauftakt bezweifelte der Anwalt Markus Schwab, der die Eltern und Großeltern der Verstorbenen als Nebenkläger vertritt, dass der Angeklagte zum Fahren eines Autos in der Lage ist. Er beantragte, dass die asservierte Blutprobe des Angeklagten auf Marker untersucht wird, die Angaben zu dessen Alkoholkonsum in den Wochen vor dem Unfall machen könnten. Dabei verwies er auf eine mögliche langjährige Alkoholabhängigkeit des Angeklagten, die sich seiner Ansicht nach auch auf das Unfallgeschehen am 22. Oktober 2024 ausgewirkt haben könnte.
Laut Schwab soll der Mann zeitweise mindestens eine Flasche Wodka pro Tag getrunken haben und 2023 in einer Suchtklinik gewesen sein. Zudem forderte Markus Schwab, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis lebenslang zu entziehen. Dies unterstützte der Anwalt des Ehemanns und Vaters der Opfer, der ein weiterer Nebenkläger ist. „Alles andere wäre Irrsinn“, sagte er. Dagegen verwahrte sich der Verteidiger des Angeklagten. „Mein Mandant war nüchtern“, betonte er.
Angeklagter erinnert sich nicht mehr an Unfall in Esslingen-Weil
Ein toxikologisches Gutachten, das nach dem Unfall erstellt wurde, hat laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Fahrer nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Am ersten Verhandlungstag ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger unter anderem mitteilen, dass er sich nicht an das Unfallgeschehen erinnern könne. Selbst ergriff der 55-Jährige nicht das Wort. Eine Entschuldigung ließ er verlesen.
In ihrer Anklageschrift ging die Staatsanwältin davon aus, dass der Mann in der Weilstraße bereits mit überhöhter Geschwindigkeit an die wartenden Autos vor einer roten Ampel heranfuhr und dann Gas- und Bremspedal verwechselte. Mit fast 100 Stundenkilometern soll er bei dem Ausweichmanöver sein Auto nach rechts gezogen und die 39-jährige Frau sowie ihre beiden drei und sechs Jahre alten Kinder auf dem Gehweg erfasst haben. Sie wurden durch die Luft geschleudert und starben noch an der Unfallstelle auf Höhe des Sportparks. Der Prozess soll am 24. Februar fortgesetzt werden.