Eine Mutter und ihre beiden Söhne sind im Oktober 2024 in Esslingen-Weil ums Leben gekommen. Ein Termin für das Verfahren gegen den möglichen Verursacher steht noch aus.
Die Vorarbeiten für einen Prozess wegen des tödlichen Unfalls von Esslingen-Weil im Oktober vergangenen Jahres dauern an. Wie die Pressestelle des Amtsgerichts Esslingen auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, könne noch kein genauer Termin für einen Verhandlungsbeginn genannt werden. Bei dem Unfall waren eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne ums Leben gekommen.
Aufgrund ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ende September Anklage gegen einen 55-jährigen Autofahrer vor dem Amtsgericht erhoben. Dem Mann werden fahrlässige Tötung in drei tateinheitlichen Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Zu dem weiteren Vorgehen teilt Martin Gerlach als Pressesprecher des Amtsgerichts mit, dass nach Eingang einer Anklageschrift alle am Verfahren Beteiligten zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Anschließend werde das Gericht eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die mögliche Eröffnung eines Hauptverfahrens treffen: „Gegebenenfalls wird anschließend ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt. Derzeit befinden wir uns noch in der ersten Phase.“ Über die Zulassung der Anklage sei noch nicht entschieden worden. Daher könnten über einen Termin noch keine Angaben gemacht werden.
Gutachten hatte möglichen Alkohol- oder Drogeneinfluss ausgeschlossen
Ein zum Tatzeitpunkt 54-jähriger Autofahrer soll nach bisherigen Ermittlungen am späten Nachmittag des Dienstags, 22. Oktober 2024, mit seinem Fahrzeug auf der Weilstraße vom Neckarcenter in Richtung Pliensauvorstadt unterwegs gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll er kurz vor einer Ampel aufgrund eines Fahrfehlers mit seinem Auto auf den Gehweg geraten sein und dabei die Mutter und ihre beiden sechs und drei Jahre alten Söhne erfasst haben.
Die Frau und ihre Kinder, die zu Fuß auf dem Weg ins Fußballtraining gewesen waren, starben noch am Unfallort auf Höhe des Sportparks Weil. Das Unfallauto kollidierte mit einem Zaun. Ein Fahrer eines anderen Fahrzeugs wurde durch umherfliegende Teile leicht verletzt. Laut toxikologischem Gutachten stand der mögliche Verursacher zum Unfallzeitpunkt nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln.
Der Prozess wird vor dem Amtsgericht Esslingen verhandelt. „Dies ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die sich maßgeblich nach dem angeklagten Straftatbestand und dem von der Staatsanwaltschaft erwarteten Strafrahmen richtet“, so Martin Gerlach. Je nach Einschätzung könne die Staatsanwaltschaft Anklage am Amts- oder Landgericht erheben.