In einem Revisionsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart ist die Strafe für einen 28-jährigen Messerstecher deutlich verkürzt worden. Foto: dpa

In einem Revisionsverfahren ist ein 28-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Vor rund zwei Jahren war gegen ihn eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes verhängt worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof gekippt.

Esslingen - Ein 28-Jähriger ist am Dienstag wegen der tödlichen Messerstecherei kurz vor Weihnachten 2012 am Obertor in Esslingen zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. In der Revisionsverhandlung vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart musste er sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Der Mann war vor rund zwei Jahren zunächst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Es geht nur noch um das Strafmaß

Wie berichtet, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil gekippt und an eine andere Kammer des Stuttgarter Landgerichts zurückverwiesen. Der Mann sei aufgrund der Beweislage nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen, hatte der 1. Strafsenat des BGH entschieden. Entsprechend müsse das Strafmaß an den Tatbestand angepasst werden.

Der zur Tatzeit 25-Jährige sitzt seit dem 22. Dezember 2012 in Untersuchungshaft. Er war nach der Tat in der Nacht vom 21. Dezember festgenommen worden, weil er Mitglied einer etwa 25-köpfigen Gruppe der inzwischen verbotenen Straßenbande Red Legion war, die vor einer Bar zehn Männer der verfeindeten Bande Black Jackets überfallen hatte. Bei der Messerstecherei kam ein 21-jähriges Mitglied der Schwarzjacken ums Leben, weitere acht wurden teils erheblich verletzt.

Der Angeklagte, der ebenfalls eine Stichverletzung erlitten hatte, ist nach Ansicht des Gerichts einer der Rädelsführer bei der Attacke gewesen. Ob er es war, der dem Opfer die tödliche Verletzung zugefügt hat, bleibt wohl ungeklärt. Der Vorsitzenden Richterin Regina Rieker-Müller zufolge ist aber sicher, dass es sich bei dem Angeklagten und dem Getöteten um Arbeitskollegen gehandelt habe, die sich zumindest „vom Sehen“ gekannt hätten. Der 28-Jährige aus dem Kreis Esslingen sei „bis heute schockiert“, dass bei dem Überfall ein Mensch getötet wurde. Laut der Vorsitzenden sei der Anlass für die gemeinschaftlich begangene Tat „reines Machtgehabe“ der Bande gewesen, es sei allein um den Gebietsanspruch für Esslingen gegangen.

Kein „minderschwerer“ Fall

Ein minderschwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge liege keinesfalls vor. Schließlich seien ein Todesopfer und viele Verletzte zu beklagen gewesen. Der vorbestrafte Angeklagte sei „an vorderster Front dabei“ gewesen. Er sei deshalb zu sieben Jahren und zehn Monaten zu verurteilen. Das Gericht sei damit dem „sehr maßvollen Antrag der Staatsanwaltschaft“ gefolgt, erklärte Regina Rieker-Müller.