Das Alkoholverbot in Esslingen gilt an Heiligabend, Silvester und an Neujahr bis 9 Uhr (Symbolfoto). Foto: dpa/Tobias Hase

Die Verwaltung hat wegen der angespannten Coronalage in Esslingen den Ausschank und den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Die Regelung gilt an Heiligabend, Silvester und Neujahr.

Esslingen - Die Stadt Esslingen hat wegen der angespannten Coronalage den Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt an Heiligabend, 24. Dezember, und am Silvestertag, 31. Dezember, den ganzen Tag sowie an Neujahr, 1. Januar, bis 9 Uhr. Zudem gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar, 9 Uhr, ein Versammlungsverbot.

So wolle man große Menschenansammlungen am Heiligen Vormittag und an Silvester unterbinden, um ein mögliches Infektionsrisiko zu reduzieren, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Silvester-Böller sind bundesweit ohnehin verboten, um Krankenhäuser zu entlasten. Wie in vielen anderen Städten ist der Heilige Vormittag auch in Esslingen sonst für viele ein Ritual, bei dem man sich in der Altstadt trifft und bei Sekt oder Glühwein feiert. Oberbürgermeister Matthias Klopfer appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an den Festtagen verantwortungsvoll zu verhalten: „Meiden Sie größere Ansammlungen und feiern Sie Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis. Dies dient Ihrer und der Gesundheit aller Menschen in Ihrem Umfeld“, sagte er.