Vor dem Landgericht Stuttgart wird gegen einen heute 28-jährigen Messerstecher neu verhandelt – nicht mehr wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Foto: dpa

Über das Strafmaß für einen ursprünglich wegen Mordes verurteilten 28-Jährigen wird nochmals verhandelt. Der Bundesgerichtshof sieht nach der tödlichen Messerstecherei am Esslinger Obertor im Jahr 2012 nur eine Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen an.

Esslingen - Die tödliche Messerstecherei zwischen zwei verfeindeten Rockerbanden kurz vor Weihnachten 2012 am Obertor in Esslingen beschäftigt das Landgericht Stuttgart an diesem Dienstag erneut. Denn wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof zwei ursprünglich wegen Mordes verhängte Urteile aufgehoben und die Fälle an andere Kammern des Gerichts zurückverwiesen.

Von Dienstag, 11. Oktober, an wird deshalb noch einmal – dieses Mal vor der 1. Schwurgerichtskammer – gegen einen heute 28-Jährigen verhandelt, der eine lebenslange Gefängnisstrafe erhalten hatte. Er war Mitglied einer 25-köpfigen Gruppe der inzwischen verbotenen Straßenbande Red Legion gewesen, die in der Nacht zum 23. Dezember 2012 zehn junge Männer der Black Jackets überfallen hatte. Ein 22-Jähriger starb damals an den Verletzungen, die er bei der Attacke erlitten hatte.

Wer die tödlichen Messerstiche ausgeteilt hat, ist ungeklärt

Wer genau ihm die tödlichen Messerstiche zugefügt hatte, konnte vor Gericht nicht aufgeklärt werden. Doch wurden der Angeklagte und ein heute 24-jähriger Komplize Ende 2014 und Anfang vergangenen Jahres vom Stuttgarter Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe beziehungsweise zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof kippte diese Urteile und gab damit einer Revision statt.

Die tödlichen Stiche könnten den beiden Angeklagten – obwohl sie zugestochen hätten – nicht zugerechnet werden, befand der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs und stellte eine Körperverletzung mit Todesfolge fest. Er verwies die Fälle deshalb zur Neuverhandlung an andere Kammern des Landgerichts Stuttgart zurück, um ein neues Strafmaß festzulegen.

Wie berichtet, ist der heute 24-Jährige im vergangenen Juni von der 4. Jugendstrafkammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechseinhalb Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden – zwei Jahre weniger als im ursprünglichen Mordurteil. Auch in der Verhandlung gegen seinen 28 Jahre alten Komplizen, die diesen Dienstag beginnt, lautet die Anklage jetzt nicht mehr auf Mord, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge. Auch in diesem Prozess wird ein aller Voraussicht nach vermindertes Strafmaß erwartet. Es sind vier Verhandlungstermine – zum Teil in Stammheim – angesetzt, das neue Urteil wird wohl am 21. Oktober verkündet.

18 Legionisten wurden verurteilt

Die beiden jungen Männer, deren Mordurteile aufgehoben wurden, sind zwei von 18 Legionisten, die nach der Tat in mehreren Prozessen auf der Anklagebank landeten. Die meisten der 23- bis 28-Jährigen wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Gefängnisstrafen verurteilt.