Die Stadt Esslingen will die wertvollen Baumbestände konsequent sichern, verzichtet aber auf eine Satzung.
Esslingen - Die Grünen im Esslinger Gemeinderat wollten es genau wissen: lohnt es sich, so lautete eine Anfrage, für Esslingen eine Baumschutzsatzung zu erlassen? Schließlich gibt es in rund 30 anderen Kommunen in Baden-Württemberg eine solche auf dem Naturschutzgesetz basierende Vorgabe, wie die öffentliche Hand, aber auch wie Privatleute mit den im Gesetz genau definierten „geschützten Grünbeständen“ umgehen müssen.
Die Antwort der Verwaltung fällt ein wenig ernüchternd aus. Zwar sei es der Stadtverwaltung ein „wichtiges Anliegen, dass in Esslingen als einer lebenswerten, durchgrünten Stadt ein ansprechender und angemessener Baumbestand erhalten bleibt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Das gelte umso mehr, als die bereits absehbaren und unabwendbaren Folgen des Klimawandels durch stadtklimafeste und beschattende Bäume abgemildert werden könnten.
Der Erlass einer Baumschutzsatzung würde die Stadt aber vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe stellen. Zwar könne man mit einer Satzung eventuell die Fällung einzelner Bäume auf privatem Grund untersagen oder Ersatzpflanzungen vorschreiben. Eine solche Regelung wäre, so die Verwaltung, aber nur dann sinnvoll, wenn auch regelmäßig Kontrollen stattfinden würden.
Dafür müssten aber zunächst alle schützenswerten privaten Baumbestände erfasst – und anschließend regelmäßig überprüft werden. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand sei aus personellen und damit auch aus finanziellen Gründen auf absehbare Zeit nicht leistbar. Die Verwaltung erinnert in diesem Zusammenhang an den Esslinger Haushaltskonsolidierungsprozess, der in diesem Jahr weiter vorangetrieben werden soll.
Da es bisher keine allgemein gültige Baumschutzsatzung in Esslingen gab, habe die Verwaltung aber seit Jahren konsequent einen anderen Weg beschritten, um wertvolle Baumbestände im Stadtgebiet zu schützen. So gebe es in zahlreichen Bebauungsplänen die Vorschrift, dass Bäume, deren Stammumfang 60 Zentimeter beträgt, nicht ohne Zustimmung der Verwaltung gefällt werden dürfen.
Zusätzlich werde in Bebauungsplänen regelmäßig so genannte Pflanzbindungen für Einzelbäume oder für geschlossene Gehölzbestände festgeschrieben, „um besonders wertvolle, markante und stadtbildwirksame Bestände“ dauerhaft zu erhalten. Dann seien die Eigentümer verpflichtet, alles zu tun, um die Bäume zu pflegen. Wenn dann allerdings triftige Gründe für die Beseitigung der Bäume vorliegen, etwa die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, durch die Bäume Schäden an Häuser zu entstehen drohen oder wenn die Bäume zu viel Schatten werfen, können die Besitzer bei der Stadt einen formlosen Antrag auf die Fäll-Erlaubnis stellen.
Dann werde geprüft, ob eine Nachpflanzung möglich und sinnvoll ist und mit welchen Baumarten sie an welcher Stelle durchgeführt werden soll. Ganz unabhängig von Bebauungsplänen seien rund 20 besonders markante und charakteristische Bäume in der Stadt als Naturdenkmal besonders geschützt. Dazu zähle auch der Ginkgo-Baum neben der Volksbank, der beim letzten „Stadt-im-Fluss“-Festival als Aufführungsort diente.
Bei einer erstmaligen Bebauung von Grundstücken werde der Eingriff in die Natur und Landschaft detailliert ermittelt, beurteilt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Dieser Maßnahmenkatalog hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung bewährt. Denn insgesamt sei der Baumbestand innerhalb des Stadtgebiets in den vergangenen Jahren sogar gewachsen. Deshalb folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, auf eine Baumschutzsatzung zu verzichten.