Ein Urteil des Landgerichts im mehrmonatigen Prozess um den Handgranatenanschlag in Altbach ist aufgehoben. Foto: dpa

Der Fall eines Trauergasts, der den Werfer der Handgranate bei einer Trauerfeier in Altbach verletzt haben soll, wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat eingegriffen.

Knapp zwei Jahre nach einem Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde in Altbach (Kreis Esslingen) und dem darauffolgenden Angriff auf den Werfer muss das Landgericht Stuttgart den Fall eines mutmaßlichen Widersachers neu aufrollen. Während der Haupttäter rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde, hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch das Urteil auf, mit dem einer dAngeklagte im April 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden war (Az. 1 StR 457/24).

 

Der Granatenwurf auf einem Friedhof in Altbach im Juni 2023 hing mit einem seit Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart zusammen. Bei der Trauerfeier sind durch die Explosion der Handgranate 15 Menschen teils schwer verletzt worden. Am BGH ging es nun um einen der Trauergäste, die den flüchtenden Werfer verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und attackiert haben sollen. Dem Landgericht zufolge nahm der Verfolger dabei lebensgefährliche Verletzungen in Kauf. Die Richter fanden aber nicht, dass er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hatte. Gegen das Urteil zogen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Beide Revisionen hatten nun Erfolg. Der BGH fand Rechtsfehler bei der Überprüfung des Urteils. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts muss nun erneut über den Fall verhandeln.