Oberboihingen ist eine der Gemeinden, in denen der Landkreis feste Flüchtlingsunterkünfte in Eigenregie gebaut hat. Foto: Horst Rudel

Zumindest die Verwaltung kehrt zur Normalität zurück: Nachdem die Zahl der neu in den Landkreis kommenden Flüchtlinge stark gesunken ist, verzichtet die Kreisverwaltung auf die in der Krise erteilten Befugnisse zum eigenmächtigen Handeln.

Esslingen - In der Mitte der Gesellschaft mögen die ins Land gespülten Flüchtlinge noch nicht angekommen sein. Im Esslinger Landratsamt dagegen gilt das Thema, das in den vergangenen Jahren hohe Wellen geschlagen hat, als verwaltungstechnisch weitgehend abgeräumt. „Wir kehren zur Normalität zurück“, sagt der Landkreissprecher, Peter Keck.

Der zuständige Finanz-und Verwaltungsausschuss des Esslinger Kreistags hat am Donnerstag beschlossen, die der Landkreisverwaltung unter dem Druck des Zuzugs zugebilligten Ermächtigungen wieder aufzuheben. Das gilt vor allem für die Befugnis, Mietverträge zur Unterbringung von Flüchtlingen in eigener Zuständigkeit abzuschließen. Auch die der Verwaltung erteilte Blankovollmacht, „in eigener Zuständigkeit die Stellen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung im Zusammenhang mit der Unterbringung der Asylbewerber notwendig ist“, ist wieder kassiert worden.

Beide Ermächtigungen hatten zum Ziel gehabt, die Verwaltung sowohl im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, als auch im Bereich der Aufgabenerledigung in die Lage zu versetzen, auf sich täglich ändernde Situationen zügig, flexibel und schnell reagieren zu können.

Die Signale stehen nicht mehr auf Auf-, sondern auf Abbau

Als Beleg dafür, dass die Signale nicht mehr auf Auf- sondern auf Abbau stehen, kann auch ein ergänzender Beschluss der Ratsrunde gewertet werden. Ab sofort darf die Verwaltung die Leasingverträge für die Flüchtlingsunterkünfte in eigener Regie wieder aufheben und die Häuser, sofern es gewünscht wird und Sinn macht, in die Hand der Städte und Gemeinde abgeben. Diese suchen händeringend nach Möglichkeiten, den in ihre Zuständigkeit übergegangenen und mit einem Bleiberecht versehenen Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu besorgen. Das wiederum kommt den Interessen des Landkreise sehr gelegen, liegt es doch in seinem Interesse, die Überkapazitäten aus wirtschaftlichen Gründen möglichst schnell abzustoßen. Kecks Worten zufolge hat der Landkreis seinen Vertragspartnern in den Rathäusern schon jetzt Leasingverträge von nicht mehr benötigten Unterkünften abgetreten und so mehr als 1000 Plätze für die Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt.

Der Landkreis rechnet auf Dauer mit 1400 Unterkunftsplätzen für die Erstaufnahme

Bis zum Jahreswechsel 2017/2018 hatte der Landkreis rund 2000 seiner frei gewordenen Notunterkunftsplätze abgebaut – 600 in den drei kreiseigenen Sporthallen in Esslingen-Zell, Nürtingen und Kirchheim, 575 in Zelthallen und 300 in Containeranlagen. Weitere 500 Plätze sind durch vorzeitige Vertragsauflösungen weggefallen. Nachdem derzeit das Wernauer Containerdorf aufgelöst wird, sind lediglich noch 124 Flüchtlinge in der Esslinger Weststadt in Containern untergebracht. Auch sie sollen gegen Ende des Jahres ausziehen.

Im Gegenzug hat der Landkreis in den vergangenen beiden Jahren in eigener Regie rund 1400 nachhaltige Unterkunftsplätze geschaffen. Die Gebäude, meist in Modulbauweise erstellt, sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt. Zu den dauerhaften Einrichtungen zählen jedoch auch zwei umgebaute Hotels, das Hotel Prisma in Plochingen und der Nödinger Hof im Leinfelden-Echterdinger Teilort Stetten. „Wir gehen davon aus, dass wir die 1400 Plätze auch dauerhaft, das heißt über das Jahr 2020 hinaus, für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigen“, sagt Keck.