Die Grünen wollten wissen, wo entlang der Esslinger Kreisstraßen Alleen gepflanzt werden können. Ihr Antrag hat eine Leerstelle unter dem Blätterdach einschlägiger Gesetzesgrundlagen aufgedeckt.
Esslingen - Über den Nutzen, den eine Baumallee hat, herrscht weitgehend Einigkeit. Eine Baumallee prägt und verschönert das Landschaftsbild. Eine Baumallee produziert Sauerstoff, filtert Abgase aus der Luft und neutralisiert Schadstoffe. Eine Baumallee ist Lebensraum für viele Tiere und schärft durch ihr Schattenspiel auf der Fahrbahn die Aufmerksamkeit der Autofahrer. So weit, so grün.
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In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt des Esslinger Kreistags hat der Antrag der Grünen, die Verwaltung möge aufzeigen, wo entlang der Kreisstraßen alleenartige Baumpflanzungen ergänzt oder neu angelegt werden können, allerdings eine ganz andere Frage aufgeworfen. Was überhaupt ist eine Baumallee?
Die Allee, das unbekannte Wesen
Der so harmlos daherkommende Antrag hat eine bislang unter dem Blätterdach einschlägiger Gesetzesgrundlagen verborgen gebliebene Leerstelle aufgedeckt. „Die Definition einer Allee ist dort nicht zu finden“, so die lapidare Feststellung.
Um den Vorwurf, man sehe in den Esslinger Amtsstuben die Allee vor lauter Bäumen nicht, gleich im Keim zu ersticken, hat man sich dann doch an die Wurzeln des Problems vorgearbeitet und ist fündig geworden – im Leitfaden der Bundesanstalt für „Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz im Straßenwesen“. Dort findet sich als Orientierung eine Begriffsdefinition der Allee „als beidseitige Baumreihe parallel zum Straßenverlauf“. Der Abstand der Bäume kann laut Leitfaden variieren. Eine Baumreihe besteht aus mindestens drei Bäumen innerhalb einer Strecke von 100 Metern.
Deutlich ausführlicher als auf die Frage, was eine Allee ist, legt der Gesetzgeber fest, was eine Allee nicht sein darf: ein Hindernis für die Autofahrer. Als solches gilt ein Baum schon mit einem Stammdurchmesser von mehr als acht Zentimetern. Der muss – sofern es keine Leitplanke gibt – bei einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 70 Stundenkilometern einen Abstand von 7,50 Metern zum Fahrbahnrand einhalten. Bei Geschwindigkeiten unter 50 Stundenkilometern genügt der halbe Abstand.
Konflikte sind vorprogrammiert
„Da kommen wir schnell in Konflikt mit den Eigentumsverhältnissen“ , schwant dem Esslinger Landrat, Heinz Eininger. In den meisten Fällen gehört dem Landkreis als Straßenlastträger der Grund und Boden links und rechts seiner Kreisstraßen nicht. Die Landwirte, denen man den Grund abringen müsste, wollten jedoch gerade wegen des von den Autofahrern als angenehm empfundenen Schattenwurfs keine Bäume an ihrem Ackerrand sehen. Ganz abgesehen davon fehlt es dem Landkreis laut Eininger bisher auch am notwendigen Geld.
Für jede Baumpflanzung mit einem anfänglichen Stammumfang von 20 Zentimetern seien inklusive des Grunderwerbs und einer fünfjährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege rund 2500 Euro anzusetzen – ohne mögliche Schutzeinrichtungen. „ Dazu müsste man uns dann die Finanzmittel zur Verfügung stellen“, so der Kreischef.
Dass ihr Antrag trotz der vielen Fallstricke und Vorbehalte nicht ganz absägt worden ist, konnten die Grünen dann doch noch als Teilerfolg verbuchen. Im Vorfeld der im kommenden Jahr ohnehin geplanten Kreisstraßenbefahrung werde das Straßenbauamt nun ein Baumallee-Konzept erstellen, kündigte Eininger an. Das soll der Ratsrunde dann anhand eines ausgewählten Beispiels vor Ort vorgestellt werden.
Schattenspender und Stabilisator
Allee
Baumreihen sind früher gerne entlang der Verbindungswege zwischen den Dörfern gepflanzt worden, um Mensch und Tier im Sommer Schatten zu spenden. Außerdem sorgte das Wurzelwerk der Bäume dafür, dass der Fahrweg stabilisiert und nicht ausgeschwemmt wurde.
Vorschlag
Als Standort für eine Alleen ist unter anderem die Kreisstraßen 1214 im Gespräch, wo die Baumreihe beim Esslinger Jägerhaus verlängert werden könnten. Alleentauglich wären auch die K 1269 zwischen Scharnhausen und Ruit und die K 1225 zwischen Bonlanden und Aich.