Der Esslinger Gemeinderat stärkt das Grundrecht auf Eigentum und verhindert Bürokratismus, meint Johannes M. Fischer in seinem Kommentar zum Zweckentfremdungsverbot.
Es gibt sehr gute Argumente für ein Zweckentfremdungsverbot. Aber noch bessere dagegen. Warum ist das so?
Hinter dem Zweckentfremdungsverbot verbirgt sich die Vorstellung, dass Menschen, denen ein Haus oder sogar mehrere Häuser gehören, Wohnungen willentlich leer stehen lassen, anstatt sie zu vermieten. Würden sie sie vermieten, gäbe es ein größeres Angebot und nach diesem Milchmädchen-Einmaleins führt das größere Angebot zu niedrigeren Mieten.
Bürokratie frisst Ressourcen: Nur acht Wohnungen pro Jahr
So weit die Theorie. Die Realität sieht aber anders aus. Mit großem – und das heißt auch teurem – bürokratischem Aufwand werden minimale Erfolge erzielt. Wenn man die „Erfolge“ in Stuttgart auf Esslingen runterrechnet, könnten auf diese Weise acht Wohnungen pro Jahr „zurückgewonnen“ werden. Wie gerecht und rechtssicher der jeweilige Wohnungsentzug ist, wie teuer er für die Stadt kommt, und ob diese Entzüge auch nachhaltig sind, darüber geben diese Zahlen noch keine Auskunft.
Das Zweckentfremdungsverbot in einer mittelgroßen Stadt wie Esslingen ist ein bürokratisches Monster, von denen in den fetten Jahren viele durch die Straßen getrieben wurden – immer in der Annahme, dass es nie wieder zu einer wirtschaftlichen Krise kommt. Nun sieht die Welt aber plötzlich wieder anders aus, und die Stadtverwaltung kann froh darüber sein, dass der Gemeinderat das Zweckentfremdungsverbot abgelehnt hat. Denn in den kommenden Jahren sollen sehr viele Stellen im Rathaus abgebaut werden – da sollte eine gute Verwaltung genau hinschauen, welche Stellen einen Nutzen für die gesamte Stadtgesellschaft bringen und welche Stellen nur einen Scheinnutzen haben, der sich einer bestimmten Klientel gut verkaufen lässt, in der Realität aber wenig bringt.
Wohnkostenlast: Mieter zahlen bis zur Hälfte ihres Einkommens
Fakt ist, dass es als ein gesellschaftlicher Missstand bezeichnet werden kann, wenn Mieter gezwungen sind, mehr als ein Drittel, vielleicht sogar die Hälfte ihres Einkommens nur für das Wohnen ausgeben zu müssen. Seit Jahrzehnten gehört es zu den wichtigsten öffentlichen Aufgaben, diesen Missstand zu beheben – allein, es tat sich in den vergangenen Jahren so gut wie nichts. Im Gegenteil: Es wurde nicht nur kaum sozialer Wohnraum geschaffen, es wurden auch die Standards selbst für Sozialwohnungen derart in die Höhe geschraubt, dass Bauen nur noch als zu teuer empfunden werden konnte.
Nun fehlt genau dieser Wohnraum. Mit dem Zweckentfremdungsverbot hätten es vor allem diejenigen richten sollen, die es in ihrer langen Lebensarbeitszeit geschafft haben, durch Fleiß und Sparsamkeit ein Haus zu bauen, zu erwerben oder zu erhalten. Rechtschaffen klingt das nicht. Daher ist es gut, dass das Zweckentfremdungsverbot der Vergangenheit angehört.