Zwei Männer müssen sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, weil sie einen Kontrahenten schrecklich zugerichtet haben sollen. Foto: dpa

Zwei Männer sind angeklagt, ihr Opfer gequält, gefoltert und fast zu Tode geprügelt zu haben. Einem der beiden wird versuchter Mord vorgeworfen. Zur jeweiligen Tatbeteiligung machen die Männer indes unterschiedliche Angaben.

Esslingen - Die beiden Angeklagten sind sich nicht wohlgesonnen. Das war schon einmal anders, denn unmittelbar vor der Tat, die ihnen vor dem Landgericht Stuttgart vorgeworfen wird, waren sich der 59-Jährige und sein 54 Jahre alter damaliger Kumpane zumindest in puncto übermäßigem Drogen- und Alkoholkonsum sehr einig gewesen. Gemeinsam sollen die beiden in der Nacht zum 25. Juni vergangenen Jahres in einem Obdachlosenheim in Esslingen den Mitbewohner des älteren Angeklagten grausam gequält und fast getötet haben. Laut der Anklage haben sie den damals 51-Jährigen mit einer Beißzange, einem Hammer und einem Gartenschlauch malträtiert.

Dem Opfer Rasierwasser über den Kopf geschüttet

Ute Baisch, die Vorsitzende Richterin der 1. Schwurgerichtskammer, hat in ihrem Berufsleben schon viele Fotos von schrecklichen Tatorten gesehen. Aber „noch nie so gruselige“, teilt sie dem älteren Angeklagten bei dessen Vernehmung mit. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen, doch er spielt seine Tatbeteiligung herunter. Sein Mitangeklagter habe den Zimmerkameraden des Diebstahls bezichtigt und deshalb auf ihn eingeprügelt. Er habe nur mitgemacht, um sich „loyal“ zu geben. Unter anderem habe er dem Opfer eine Bierflasche auf die Schulter geschlagen, um sich „nur einer Körperverletzung“ schuldig zu machen. Danach sei er wegen seines Rausches bewusstlos geworden. Als er wieder zu sich gekommen sei, sei sein Mitbewohner bereits übel zugerichtet und blutüberströmt gewesen. Er habe ihm dann Rasierwasser über den Kopf geschüttet – nicht, um ihn zu quälen, sondern um die Wunden zu desinfizieren.

Der Streit sei wegen der Unordnung im Zimmer zwischen den beiden Obdachlosen entbrannt, berichtet hingegen der jüngere Angeklagte. Er habe zunächst nur schlichten wollen. Doch er gibt zu, später in einen „Gewaltrausch reingepurzelt“ zu sein. Er habe den Mann mit dem Stück Gartenschlauch, an dessen Ende eine Metallmuffe befestigt war, geschlagen. Auch müsse er es gewesen sein, der mit einem Hammer auf dessen Knie eingeprügelt habe. Erinnern könne er sich daran nicht. „Aber wenn meine Fingerabdrücke dran waren, dann war ich das – basta“. Er habe aber noch vor Augen, wie sein mutmaßlicher Komplize sich mit der Beißzange am Opfer „zu schaffen gemacht“ habe. Diesem wurde mit dem Werkzeug unter anderem ein Stück des linken Ohrläppchens abgezwickt. Später sei er mit dem 59-Jährigen zu sich nach Hause gegangen, von wo er die Polizei und den Rettungsdienst angerufen habe, erklärt der 54-Jährige. Eine Woche vor der Tat habe er den Obdachlosen kennengelernt, weil ihn dieser um Geld angebettelt habe.

Die Angeklagten bestreiten eine sexuelle Beziehung

Dieser behauptet, man habe sich tags zuvor erstmals getroffen. Sicher ist aber wohl, dass sich daraus eine Trink- und Kifferfreundschaft entwickelt hat. Beide Angeklagten bestreiten auf Nachfrage der Richterin, eine sexuelle Beziehung gehabt zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt.