Bekommen auch Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen die Energiepauschale ausbezahlt? Die Antwort lesen Sie hier.
Während die meisten Arbeitnehmer die Energiepauschale (EPP) bereits erhalten haben, müssen sich Rentner noch bis zum Dezember gedulden. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Auszahlung zwischen dem 01. und 15. Dezember durch die Rentenzahlstellen ausgeführt. Da es aber eine ganze Bandbreite an verschiedenen Renten gibt, fürchten einige, nicht vom Staat bedacht zu werden. Das Arbeitsministerium hat auf seiner Webseite klargestellt, welche Renten zur Auszahlung der 300 € berechtigen.
Wer bekommt die 300 €?
Anspruch auf die Energiepauschale hat, wer zum Stichtag am 01. Dezember 2022 eine der folgenden Renten bezieht:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung
- Alterssicherung der Landwirte
Was ist, wenn man die EPP bereits erhalten hat?
Wer als Rentner die Energiepauschale zum Beispiel durch das Ausüben eines Minijobs bereits erhalten hat, profitiert doppelt. Denn laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließen die Zahlungen einander nicht aus. Man kann sowohl als Rentner als auch als Erwerbstätiger anspruchsberechtigt sein. Sollte eine Person allerdings mehrere Renten beziehen, wird die Energiepauschale nur einmal ausbezahlt.
Wie ist die EPP zu versteuern?
Ob einmalig oder doppelt ausgezahlt, die Energiepauschale muss versteuert werden. Rentner müssen das Geld in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte angeben. Wie viel dann letztlich übrig bleibt, hängt von der Höhe der Rente ab.