Bislang darf die DNA nur auf Identität und Geschlecht hin analysiert werden. Justizminister Wolf wirbt für eine Erweiterung der Möglichkeiten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Nach dem Tod einer Freiburger Studentin wirbt Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf für eine erweiterte DNA-Analyse. Die Möglichkeiten sind bislang beschränkt. Ein Land hat bereits seine Unterstützung zugesagt.

Stuttgart - Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) wirbt bei den anderen Ländern um Unterstützung für eine erweiterte DNA-Analyse zur Verbrechensaufklärung. Im Bundesrat in Berlin wollte er am Freitag seine Gesetzesinitiative dafür vorstellen. Bayern schloss sich bereits dem Vorstoß an, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte. Nach der Festnahme eines Flüchtlings im Fall der getöteten Freiburger Studentin war der Ruf nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren lauter geworden.

Das Landeskriminalamt sprach sich dafür aus. Der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger hatte gesagt, die Polizei hätte die Ermittlungen im Fall der getöteten Studentin wesentlich konzentrierter vorantreiben können.

Eingeschränke Möglichkeiten

Laut Gesetzesinitiative soll genetisches Spurenmaterial künftig auch verwendet werden können, um Feststellungen zur Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie zum biologischen Alter machen zu können. Technisch ist das möglich. Bislang darf zur Verbrechensaufklärung laut Strafprozessordnung die DNA nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden.

„Das Recht darf den Bezug zum technischen Fortschritt und zum Rechtsempfinden der Bürger nicht verlieren“, sagte Wolf. Seine Initiative wird zunächst zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Das Bundesjustizministerium hatte gesagt, es sei sinnvoll, das Thema bei der nächsten Justizministerkonferenz zu thematisieren.